Durch die Corona-Pandemie ist nicht nur das öffentliche Leben und auch das private Miteinander komplett zum Erliegen gekommen, es betrifft ebenfalls weitere Bereiche.
Denn aufgrund der Kontaktsperre sind Ansammlungen von mehreren Menschen untersagt und die findet man zudem im Gerichtssaal. Dadurch mussten sämtliche Prozesse und Gerichtstermine verschoben oder erst einmal abgesagt werden.
So auch im Fall eines 18-jährigen Gewalttäters aus Bielefeld, wie die Bild berichtete.
Dieser hatte im Oktober an einer Stadtbahnhaltestelle einen jungen Mann mit einem Nothammer aus einer solchen Bahn niedergeschlagen und ihm eine Bluetooth-Box geklaut. Daraufhin kam der Täter in U-Haft und sollte bis Ende März auf seinen Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes warten.
Doch zu diesem Termin vor dem Jugendschöffengericht Bielefeld kam es nicht, weil die zuständige Richterin den Angeklagten aus der U-Haft entließ, sie hatte Bedenken, dass die Sicherheitsabstände in der Coronakrise nicht eingehalten werden könnten.
Man hatte außerdem Zweifel, ob die Zeugen aus Angst vor Ansteckung überhaupt erschienen wären.
Wieder auf freiem Fuß schlug der Gewalttäter wohl erneut zu.
Diese Tat ereignete sich am 30. April, wieder an einer Stadtbahnhaltestelle, diesmal in Bielefeld-Baumheide.
Messerangriff auf 17-Jährigen
Dort hatte der 17-jährige Marc P. abends gewartet, als er plötzlich von einem Räuber angegriffen und niedergestochen wurde, wie Zeugen aussagten.
Der junge Mann verblutete aufgrund der vielen Stichverletzungen, der Täter konnte zunächst fliehen.
Tags darauf wurde aber Eduard T. von der Polizei festgenommen, er wohnt nur 300 Meter entfernt vom Tatort.
Als die Beamten seine Wohnung durchsuchten, fanden sie die Kleidung, die die Zeugen zuvor beschrieben hatten.
Daraufhin kam der Mann wieder in U-Haft in der Jugend-JVA Herford. Ihm werden Totschlag und versuchter Raub mit Todesfolge vorgeworfen.
Und das sind nicht die einzigen Anklagen: Ihm wird unter anderem eine versuchte Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens vorgehalten.
Laut Dr. Roland Pohl, Amtsgerichtssprecher, hätte es zu diesem zweiten fürchterlichen Fall aber gar nicht kommen müssen, wie er gegenüber Bild betont:
„Der Gerichtssaal, in dem das Verfahren hätte stattfinden sollen, wäre aber groß genug gewesen, um die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten.“
In Zeiten von Corona ist die Verunsicherung in vielen Bereichen spür- und sichtbar. Trotzdem muss das Wohl der Menschen aufrechterhalten und auf die Gesundheit aller geachtet werden.
Leider haben die verständlichen Maßnahmen zu einer weiteren Straftat geführt.
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