Symbolbild: Daria Nipot/Shutterstock

Rentner darf nicht mit seinem Rollator in Supermarkt: „Einkauf nur mit Einkaufswagen“

München/Bayern: Seit dem Ausbruch des Coronavirus in Deutschland, hat sich das öffentliche Leben verändert.

Einzig Apotheken und Supermärkte waren stets geöffnet und sorgten dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dem Notwendigsten versorgt waren.

Besonders in den Supermärkten mussten trotzdem frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, wie die Einkäufer möglichst geschützt sind.

Mittlerweile gilt in fast allen Bundesländern eine Maskenpflicht, außerdem darf der Einkauf nur noch mit Einkaufswagen getätigt werden, der dafür sorgen soll, dass der Mindestabstand besser eingehalten wird.

Doch was ist mit Menschen, die einen Rollator als Gehhilfe haben oder Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs sind?

„Einkauf nur mit Einkaufswagen“

In München wurde nun dem 70-jährigen Wolfgang D. der Zutritt zu einem Lidl verboten, weil er seinen Rollator dabeihatte.

Der Rentner wandte sich an die BILD, um von seinen Erfahrungen zu berichten:

„An der Eingangstür wurde von einer Security aufgehalten und belehrt, dass ab heute kein Einkauf mehr mit Gehwagen möglich ist. Nur mit Einkaufswagen, um den Sicherheitsabstand einzuhalten.“

Obwohl der 70-Jährige deutlich machte, dass er seinen Rollator als Gehhilfe benötigt, ließ man ihn nicht in den Supermarkt.

Also musste er ohne Lebensmittel nach Hause gehen…

Auf sich sitzen lassen wollte der Rentner dies trotzdem nicht, schließlich ist er auf seinen Rollator angewiesen. Er schrieb eine E-Mail an Lidl.

Rentner darf nicht mit Rollator in Supermarkt

„Ich kann nicht verstehen, warum ich nicht mit Gehhilfe einkaufen gehen darf. Können Sie mir das erklären?“, schrieb er an die Einzelhandelskette.

Und der Supermarkt antwortete, zeigte sich sogar einsichtig:

„Wir bitte Sie um Entschuldigung… Um Ähnliches in Zukunft zu vermeiden, haben wir Ihre Erfahrung an die für Ihre Filiale in München-Berg am Laim zuständigen Führungskräfte weitergegeben.

Selbstverständlich können Eltern mit Kinderwägen ebenso wie Senioren mit Gehilfen auch ohne Einkaufswagen in den Markt.

Die Mitarbeiter wurden nachgeschult.“

Und der Antwort sollten auch Taten folgen. Wolfgang durfte beim nächsten Einkauf mit Rollator und ohne Einkaufswagen in den Supermarkt.

Für ihn selbst ist dies vor allem ein Zeichen dafür, dass man nicht sofort alles akzeptieren sollte.

„Es kann doch nützlich sein, dass nicht alles hingenommen wird, was einem so aufgetischt wird.“

Natürlich gelten die Bestimmungen in den Supermärkten vor allem dem Schutz von Einkäufern und Mitarbeitern.

Nur sollten die Bedürfnisse der Kunden dabei nicht vergessen werden, dies gilt für Senioren mit Gehproblemen genauso wie für Elternteile mit Kinderwagen.