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Solidaritätszuschlag wird nach Abstimmung abgeschafft – neun von zehn Steuerzahlern sollen ihn ab 2021 nicht mehr zahlen

Mit dem Mauerfall vor 30 Jahren wurde in Deutschland der sogenannte Solidaritätszuschlag eingeführt, der jeden Arbeitnehmer und -geber betrifft.

Mit dieser zusätzlichen Einnahmequelle sollte der Aufbau Ost betrieben und die neuen Bundesländer finanziell unterstützt werden.

Diese Belastung für den Steuerzahler wird es nach einer Abstimmung im Bundestag laut dem Focus aber bald nicht mehr geben.

Demnach haben 369 Bundestagsabgeordnete für eine Abschaffung des Solis, bei 278 Nein-Stimmen, gestimmt.

Neun von Zehn befreit

Dadurch ist klar, dass das Ende des Solis gekommen ist, doch nicht für alle in Deutschland lebenden Menschen. Es bedeutet aber, dass ab dem Jahr 2021 neun von zehn Steuerzahlern von diesem befreit werden.

Im ersten Jahr werden nach Rechnung des Finanzministeriums dem Staat etwa 10,9 Milliarden Euro fehlen, allerdings sparen manche Steuerzahler wenige Hundert Euro, andere wiederum mehrere Tausend Euro pro Jahr.

Kritik gibt es vonseiten der Wirtschaft an der Entscheidung, weil viele der Meinung sind, dass es den Soli schon ab kommendem Januar nicht mehr geben solle.

Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur:

„Die Mehrzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hat heute mit dem Soli-Beschluss sehenden Auges gegen unsere Verfassung verstoßen.“

Denn dadurch werden weiter Unternehmer, Selbstständige sowie gut verdienende Facharbeiter weiter zur Kasse gebeten. Deswegen wurde auch schon eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Weiter sagt Ohoven:

„Der Soli ist somit eine Strafsteuer für die Mitte der Gesellschaft.

Dagegen muss und wird sich der Mittelstand wehren. Wir haben eine Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet. Sobald das verfassungswidrige Gesetz in Kraft getreten ist, werden wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“

Top-Verdiener bezahlen weiter

Nach derzeitigem Stand soll für 90 Prozent der Steuerzahler der Soli entfallen, für 6,5 Prozent zum Teil und allein die Top-Verdiener, die 3,5 Prozent ausmachen, bezahlen weiterhin den vollen Steuersatz.

Dabei kommt es auch nicht nur darauf an, wie viel man verdient, sondern hängt auch von den Lebensumständen ab.

Der Soli wird anhand der Höhe der Einkommenssteuer berechnet, dabei gibt es unterschiedliche Freibeträge etwa für Kinder, Alleinerziehende oder verheiratete Paare.

Unterschiede bei Lebenssituationen

Singles müssen nicht mehr den Soli bezahlen, wenn sie nicht mehr als 73.000 Euro brutto im Jahr verdienen und bis zu einem Einkommen von 109.000 Euro muss man ihn nur noch teilweise zahlen.

Arbeitet in einer kinderlosen Familie nur ein Mitglied, wird man bei einem Bruttolohn von 136.000 Euro voll entlastet, bei 206.000 teilweise. Verdienen beide gleich viel, darf der Lohn bei 148.000 Euro liegen, bei 219.000 Bruttolohn im Jahr zahlt man weiterhin den vollen Soli.

Mit einem Bruttojahreslohn von 152.000 Euro und einem Alleinverdiener in einer Familie mit zwei Kindern fällt der Soli weg, ein Teil-Soli bleibt bei 221.000 Euro. Verdienen beide Eltern gleich viel, bezahlt man bis 164.000 Euro keinen mehr und bei 234.000 Euro zum Teil.

Rund 88 Prozent der Gewerbetreibenden sind vom Soli befreit, was etwa 370.000 Menschen sind, wie selbstständige Handwerker. Zusätzlich müssen 27.000 den Soli nur noch zum Teil bezahlen.

Betreibt man eine GmbH und bezahlt Körperschaftssteuer, muss man weiterhin den Soli bezahlen.

Auch Sparer können sich zum Teil nicht freuen. Wer mehr als 801 Euro Zinsen im Jahr bekommt, muss weiterhin den Zuschlag bezahlen. Das betrifft größtenteils alte Sparverträge, heutzutage sind die Zinsen nämlich deutlich niedriger.

Der Soli ist vielen Menschen und Politikern ein Dorn im Auge, deswegen ist dieser Schritt nur mehr als folgerichtig.