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Weniger Böllerei an Silvester: Berlin plant Verbote in einigen Stadtteilen

Jedes Jahr zu Silvester kommen Raketen, Böller und sonstiges Zündelzeug in die Supermärkte und Geschäfte in Deutschland.

Viele freuen sich darauf, pünktlich zum neuen Jahr die bösen Geister des alten Jahres zu verscheuchen und das am besten mit viel Feuerwerk.

Dass dabei aber viele zu schaden kommen und Notärzte sowie die Polizei viel Arbeit hat, vergessen die meisten aber.

Besonders in den Großstädten kommt es dabei zu Hunderten Zwischenfällen. Dem will die Stadt Berlin jetzt entgegenwirken und plant Verbote in Stadtteilen, wo es in der Vergangenheit besonders kritisch zuging.

Politik greift ein

Die Hauptstadt Deutschlands ist das ganze Jahr über ein Touristenmagnet, so natürlich auch an Silvester, wenn viele Menschen nach Berlin kommen, um hier ins neue Jahr zu feiern.

Und eines darf dabei natürlich auch nicht fehlen: die passenden Raketen oder Böller.

Doch damit könnte bald Schluss sein, denn der Innensenator Andreas Geisel (SPD) möchte in einigen Stadtteilen das Böllern verbieten. Ein Grund dafür ist, dass insbesondere die Rettungskräfte und die Polizei in den vergangenen Jahren bei ihren Einsätzen angegriffen wurden und sich förmlich Straßenschlachten mit Angreifern lieferte.

Laut der Welt sollen demnach Verbote im Steinmetzkiez im Stadtteil Schöneberg (inklusive der Pallasstraße) und dem Hermannplatz in Neukölln Verbote ausgesprochen werden.

Zusätzlich zum Verbot auf der Straße des 17. Juni zum Brandenburger Tor, dort findet jedes Jahr die größte Silvesterparty Deutschlands statt und private Böllerei ist strikt verboten.

Könnte erst der Anfang gewesen sein

Darüber hinaus wird der Innensenator auf Raten der Polizei ein Auge auf andere Brennpunkte werfen.

Neben dem Alexanderplatz in Mitte, der Schönhauser Allee/Ecke Eberswalder Straße in Prenzlauer Berg, der Südstern und das Kottbusser Tor in Kreuzberg und ist auch die Gropiusstadt in Neukölln in der Vergangenheit negativ aufgefallen.

Geisel ließ dahingehend aber schon einmal verlauten:

„Hier wird die Polizei im Vorfeld präventiv tätig sein.“

Sollten die Verbote ausgesprochen werden, soll diese zwischen dem 31. Dezember 18:00 Uhr und dem 1. Januar 6:00 Uhr gelten und wenn dagegen verstoßen wird, wird es als Ordnungswidrigkeit gewertet, beziehungsweise bei Angriffen auf Menschen als Körperverletzung und Landfriedensbruch.

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