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Würzburg: Pfarrer begeht sexuellen Missbrauch an minderjähriger Messdienerin – erhält Bewährungsstrafe

Die Kirche stand in den letzten Jahren des Öfteren in der öffentlichen Kritik, was dazu geführt hat, dass immer mehr Menschen ihr den Rücken zukehren.

Einer der Gründe dafür sind die weltweit aufkommenden Missbrauchsfälle von Geistlichen mit minderjährigen Kindern. Viele liegen zwar schon Jahrzehnte zurück, doch erst in jüngster Vergangenheit trauen sich die Opfer, mit ihren Schicksalen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Auch in Deutschland wurden Fälle publik und einer davon wurde in diesen Tagen vor Gericht verhandelt, wie inFranken berichtete.

Das Urteil dürfte dagegen aber mehr Fragen als Antworten liefern.

Missbrauchsstudie führt zu Pfarrer

Im Mittelpunkt stand dabei ein Priester des Bistum Würzburg, der sich im Zuge der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche verantworten musste.

Dieser soll vor zehn Jahren, damals noch als Kaplan, in einer Pfarrgemeinde im Raum Bad Kissingen, Bayern, mit einer Messdienerin engeren Kontakt gehabt haben.

Die zu dieser Zeit 12-Jährige soll offensichtlich für den Geistlichen geschwärmt und seine Nähe gesucht und sich schlussendlich auch in ihn verliebt haben. Der Mann habe aber jegliche Annäherungsversuche zunächst abgelehnt.

Dennoch sei es zu Umarmungen und Intimitäten gekommen, wie es in der Urteilverkündung heißt.

Die beiden sollen erst eine Beziehung geführt haben, als die Frau 18 Jahre alt wurde.

Laut des Richters wäre es ohne die im September 2018 veröffentlichten Missbrauchsstudie und ohne einen Hinweis der Akte wohl nie von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Die mittlerweile 22-Jährige wurde daraufhin Anfang 2019 vernommen und es wurde deutlich, dass die Frau dem Priester nach wie vor zugetan war und ihn deswegen zunächst „rundum entlastet“ habe.

Zweite Vernehmung, nach Meldung bei Bistum

Erst als sie sich beim Bistum meldete und das wiederum die Staatsanwaltschaft darüber informierte, kam es zu einer zweiten Vernehmung, in der die junge Frau den Geistlichen schwer belastete. Das führte daraufhin zur Anklage vor Gericht.

Nach der Beweisaufnahme konnte man aber den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs verwerfen.

Allerdings blieb für Staatsanwältin Isabell Simon der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen und forderte dafür eine Strafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten.

Für Richter Reinhard Oberndorfer reichten die Beweise aber nicht, um solch eine Strafe auszusprechen. Er verurteilte den Geistlichen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten – auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.

Zusätzlich muss der 43-jährige Pfarrer 1.200 Euro an eine heilpädagogische Einrichtung zahlen.

Die Frau hatte zwar aufgrund verschiedener Varianten ihrer Aussagen ihre Glaubwürdigkeit verloren, wodurch die Verteidigung auf Freispruch plädierte, allerdings fand dieses Gesuch kein Gehör.

Gerda Staude, die den geistlichen als Anwältin verteidigte, ging davon aus, dass die Frau ihren Mandaten belastete, weil ihr klar geworden sei, dass die beiden nur eine gemeinsame Zukunft hätten, würde der Geistliche nicht mehr Priester sein. Deswegen habe sie ihre erste Aussage revidiert.

Der zuständige Richter hob derweil hervor, dass der Angeklagte keine Vorstrafen habe, der Missbrauch zehn Jahre zurück liege und seitdem nicht mehr „passiert“ sei.

Mit Situation überfordert

Man habe es ihm aufgrund der drei verschiedenen Angaben der Frau aber „nicht gerade leicht“ gemacht. Der Geistliche sei offenbar mit der Situation überfordert gewesen, weil er keine Erfahrung mit Frauen hatte.

Bernhard Schweßinger, Sprecher des Bistums Würzburg, teilte unterdessen mit:

„Die Ausübung des priesterlichen Dienstes bleibt ihm durch die Diözese Würzburg weiterhin verboten. Alle weiteren Maßnahmen der Diözese gegenüber dem Priester werden im zusätzlichen kirchlichen Verfahren geklärt.“

Bischof Franz Jung bedaure im Namen der Diözese Würzburg zutiefst den Missbrauch des Opfers.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Allerdings wirft dieser erneute Fall einen weiteren Schatten auf die katholische Kirche und ihre Geistlichen.