Im April 2019 wurden die Bewohner der Stadt Moers in Nordrhein-Westfalen Zeuge eines schrecklichen Schauspiels mit Todesfolge.
Zwei Männer, ein Kosovare und ein Deutscher, hatten sich zu einem illegalen Autorennen verabredet und waren in einem Wohngebiet in ihre rund 600 PS starken Autos gestiegen.
Kurze Zeit später nahm das schreckliche Schicksal seinen Lauf, als die beiden Männer auf einen Kleinwagen trafen, der nichtsahnend auf die Straße eingebogen war. Es waren leider die letzten Momente der Fahrerin auf der Erde.
Der 22-jährige Kosovare stieß nämlich mit einer Geschwindigkeit von etwa 167 Kilometern pro Stunde, was später vor Gericht errechnet wurde, auf den Wagen der unschuldigen Frau.
Der Zusammenstoß war so stark, dass die 43-Jährige herausgeschleudert wurde und drei Tage später an ihren Verletzungen starb.
Die beiden Schuldigen mussten sich daraufhin vor Gericht verantworten und nach einem vergleichsweise schnellen Prozess wurde nun das Urteil gesprochen, wie der Focus berichtete.
Für Richter war es Mord
Und dabei folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte wurde wegen Mordes verurteilt.
Damit muss Kushtrim H. für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis, die Strafe kann nach diesen Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der zweite Angeklagte, der ebenfalls an dem illegalen Rennen teilnahm, wurde von den Richtern zu drei Jahren und neun Monaten wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge verurteilt.
In Fall des Deutschen verschärften sie die Forderung der Staatsanwaltschaft, die für eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert hatte.
In ihrem Plädoyer argumentierten die Staatsanwälte, dass der 22-jährige Kosovare die Möglichkeit des Todes anderer Verkehrsteilnehmer erkannt und billigend in Kauf genommen hatte.
Die Geschwindigkeit sei „halsbrecherisch“ gewesen.
Ähnlich äußerte sich auch die Verteidigung des Angeklagten, die von einer „Wahnsinnstat“ mit einer „Wahnsinnstat“ sprach, aber nur von Fahrlässigkeit ausging. Sie sagte:
„Er hat ernsthaft darauf vertraut, dass ein solches Geschehen nicht stattfinden werde.“
Nach dem Urteilssprach sagte der Unfallfahrer in einem sogenannten letzten Wort:
„Es tut mir unfassbar leid. Ich möchte es rückgängig machen, aber leider kann ich das nicht mehr.“
Dass in solch einem Fall auf Mord entschieden wird, kommt in der deutschen Justizgeschichte nicht allzu häufig vor, weswegen dieses Urteil bemerkenswert ist.
Hoffentlich führt dieses Urteil dazu, dass weniger illegale Straßenrennen begangen werden.
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