Die meisten Menschen haben das Glück, dass sie eine glückliche Kindheit erlebt haben und bei ihren Eltern Sicherheit und Geborgenheit bekamen.
Denn nichts ist so wichtig, wie in den ersten Lebensjahren Zuneigung und Liebe zu erhalten, damit auch die weitere Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.
Doch leider kommt es immer wieder zu Missbrauchsfällen in Familien und diese werden häufig jahrelang, wenn nicht sogar ein Leben lang, geheim gehalten und erst im fortgeschrittenen Alter trauen sich die Opfer, endlich darüber zu sprechen.
In Zwickau wurde ein solcher Fall jetzt publik, der sowohl das Gericht als auch die Öffentlichkeit in Schockstarre versetzte. Noch mehr entsetzte aber dann das endgültige Urteil.
Es überschreitet das menschliche Vorstellungsvermögen, wenn man sich in die Position eines Missbrauchsopfers versetzen soll. Erst recht, wenn es sich bei dem Täter um den eigenen Vater handelt.
Umso höher muss man es denjenigen anrechnen, die sich schlussendlich trauen, ihren Vater vor Gericht zu bringen und mit der eigenen Leidensgeschichte an die Öffentlichkeit zu gehen.
Das traute sich jetzt Peggy*, die laut Bild den 50-jährigen Mike S., ihren leiblichen Vater, auf die Anklagebank brachte, weil er sie mehrmals vergewaltigte, als sie elf oder zwölf Jahre alt war. Dieses Verbrechen wiederholte sich leider auch im Alter von 13.
In der Anklageschrift stehen die Taten des Lkw-Fahrers aus Zwickau so detailliert, dass sie für die Anwesenden kaum zu ertragen sind.
Der schnauzbärtige und dickliche Mike S. versuchte in der Gerichtsverhandlung auch gar nicht, seine Taten zu verschleiern, gegenüber Richter Stefan Noback gestand er alles.
Und nicht nur das: er zählte sogar noch weitere Verbrechen auf.
Schmerzensgeld für Tochter
Um vermutlich einer Gefängnisstrafe zu entgehen, bot er an, seiner mittlerweile 31-jährigen Tochter bis Ende August ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000€ „für die Rente“ auszuzahlen.
Der 63-jährige Richter Stefan Noback, normalerweise für seine harten Urteile bekannt, akzeptierte im Anschluss den Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte zuvor zwei Jahre auf Bewährung gefordert, was bedeutet, dass Mike S. nicht ins Gefängnis muss.
Der Richter begründete seine Entscheidung wie folgt:
„Es ist uns selten so schwergefallen, so eine Entscheidung zu treffen. Ich habe etwas gemacht, was ich nicht darf. Ich fragte Peggy, ob es eine Strafe wäre, die sie gewollt hätte. Sie sagte, sie könne damit leben.
Sie wollte, dass man ihr glaubt und dass er dazu steht, was er getan hat.“
Milde für den Angeklagten
Nach dieser Aussage wandte sich Stefan Noback dann auch noch einmal den Angeklagten:
„Es bleibt ein verbrecherisches Handeln. Aber ich habe Ihnen nicht den Kopf abgerissen. Wir mussten uns für das Urteil verbiegen. Zahlen Sie die 5.000€ bis zum 31. August.“
Durch dieses Urteil steht fest, dass Mike S. niemals für seine Vergewaltigungstaten in ein Gefängnis muss, er bleibt weiterhin ein freier Mann.
Man kann nicht in den Kopf der armen Tochter schauen, doch sie will vermutlich mit diesem Kapitel abschließen und diese Bürde nicht noch weiter mit sich rumtragen.
Immerhin bekommt sie ein Schmerzensgeld, was gemessen an der Tat natürlich in keiner Weise ein angemessener Ausgleich ist.
Teile diesen Artikel, wenn man deiner Meinung nach Vergewaltiger in Deutschland strenger bestrafen müsste.
*Name geändert.