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Sachsen-Anhalt: Spitzenpolitiker im Landtag könnten doppelte Rente kassieren – Abstimmung am heutigen Freitag

In Landtagen und natürlich im Bundestag werden in Deutschland Entscheidungen getroffen, die Millionen Menschen betreffen und beeinflussen.

Die Abgeordneten haben die Macht, die Zukunft und Gegenwart dieses Landes entscheidend mit zu gestalten und deswegen auch eine große Verantwortung gegenüber den Bürgern.

Diese wird auch entsprechend entlohnt und es gibt nicht wenige Menschen, die diesen Lohn harsch kritisieren.

In Sachsen-Anhalt könnte diese Kritik nun noch lauter werden, denn der dortige Landtag entscheidet heute über ein Gesetz, das für viel Gesprächsstoff sorgen kann, wie RTL berichtete.

Parlamentsreform 2020

Demnach soll am heutigen Freitag das Gesetz zur Parlamentsreform 2020 von den Abgeordneten des Landtags beschlossen werden.

Dabei sollen zwar auch besonders die Rechte der Menschen in Sachsen-Anhalt gestärkt werden, aber auch die Spitzenpolitiker dürfen sich freuen. Sie sollen nämlich deutlich höhere Rentenerhöhung erhalten.

Aktuell erhalten Fraktionschefs, parlamentarische Geschäftsführer, Landtagspräsidentin und ihr Stellvertreter für ihre besondere Funktion im Parlament schon eine gesonderte Entschädigung, während alle Abgeordnete im Landtag eine monatlich Grundentschädigung von 6.887,89 Euro kassieren.

Dabei können die Zuschüsse je nach Fraktion und Partei schwanken.

Das neue Gesetz sieht aber vor, dass Fraktionsvorsitzende und die Landtagspräsidentin doppelt so viel, parlamentarische Geschäftsführer 60 Prozent und der Vizepräsident 50 Prozent mehr als normale Landtagsabgeordnete erhalten.

Steuerzahler werden nicht belangt

Bislang wurden diese Zuschüsse aus den jeweiligen Fraktionskassen bezahlt, das soll ab diesem Freitag die Landeskasse übernehmen, sodass sich für die Steuerzahler nichts ändert.

Von diesem Gesetz profitieren insgesamt 13 Spitzenpolitiker.

Außerdem ist neu, dass die Zuschüsse für die besonderen Landtagsfunktionen in die Rentenberechnung einfließen sollen, was bisher nicht der Fall war. Noch erhalten sie die gleiche Rente wie alle anderen Abgeordneten.

Ralf Seibicke vom Bund der Steuerzahler hat dazu eine klare Meinung:

„Absolut unangemessen. Jetzt wird diese sehr großzügige Regelung, auch im Verhältnis zu Angestellten und Arbeitern, selbst wenn sie ein vergleichbares Einkommen haben, noch einmal aufgestockt.“

Ein normaler Abgeordneter mit zehn Amtsjahren erhält nach derzeitigem Stand eine Altersentschädigung von rund 2.100 Euro.

Vergleicht man dazu einen Arbeiter mit Abgeordnetengehalt, würden ihm nach allen Abzügen für zehn Jahre Beschäftigung nur noch etwa 640 Euro Rente bleiben.

Für Experten „skandalös“

Für Seibicke sind die Funktionszuschüsse, die dazu gerechnet werden, „skandalös“.

Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke, sieht keinen Grund für Aufregung. Laut ihm gehe es um das Grundprinzip, „dass die Zulagen auch ein Gehalt sind, die voll versteuert werden müssen und wenn das als Einkommen gewertet wird, dann muss es auch bei der Altersversorgung mit reinzählen.“

Dazu zieht Gebhardt Vergleiche von Zulagen für Funktionen in anderen Bereichen heran.

Eine Oberschwester im Krankenhaus würde ebenfalls Zuwendungen für ihre Leitende Funktion erhalten, die mit in die Rente einbezogen werden.

Am heutigen Freitag wird im Landtag über die Erhöhungen und das Gesetz abgestimmt.

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