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Bundesrat legalisiert Leiden von Mutterschweinen – sie dürfen für 8 Jahre in Kastenstandhaltung gehalten werden

Häufig macht man sich keine Gedanken darüber, ob und wie das Tier, das bei uns auf dem Teller landet, leiden musste und was es erlebt haben muss.

Zwar kann man sich in Dokumentationen und weiteren Berichten darüber informieren, allerdings tun das nur die wenigsten. Es herrscht anschließend Bestürzung oder sogar Wut, doch wirklich ändern tut sich nicht viel.

Und auch die Politik sorgt nach der neusten Nachricht nicht für Besserung in der Fleischindustrie, wie der Spiegel berichtete.

Bundesrat stimmt Legalisierung zu

Demnach hat der Bundesrat nämlich einer Novelle der Tierschutz-Nutztierverordnung zugestimmt, was für die Schweine in diesem Land bedeutet, dass die sogenannte Kastenstandhaltung von Zuchtsauen für weitere acht Jahre Bestand hat.

Als Rechtfertigung gaben die meisten der in elf Bundesländern regierungsbeteiligten Grünen an, dass nach dieser Übergangsfrist ein Systemwechsel hin zur Gruppenhaltung der Sauen erfolgen würde.

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, habe man diesem „Kompromiss“ zugestimmt. Dadurch wird aus den bislang illegalen Haltungsbedingungen der Sauen eine legale.

Die armen Schweine haben zukünftig nicht einmal mehr das Recht, sich im Liegen ausstrecken zu dürfen.

Die Grünen sprechen vom „Anfang des Aussteigs aus der Kastenstandhaltung“, Kritik gibt es dagegen vom Verein „Tierärzte für eine verantwortbare Landwirtschaft“, der verlauten ließ, dass das Recht mit Füßen getreten werde und bezeichnete es als „faulen Kompromiss“.

Tierärztin Dr. Ines Adventa sagte:

„Die neue Verordnung konterkariert und unterläuft ebenso wie die alte das Tierschutzgesetz und ist nach wie vor ein Rechtsbruch.“

Tiere dürfen nicht Schmerzen zugefügt werden

Im Tierschutzgesetz steht unter Paragraf 1 und 2 geschrieben, dass ein Tier verhaltensgerecht untergebracht werden muss und ihm nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden, Schäden zugefügt werden dürfen.

Dass eine oft wochenlange Zwangsfixierung von Sauen in engen Metallkäfigen nicht verhaltensgerecht ist, sollte jedem klar sein, der etwas Empathie in sich trägt.

In einem offenen Brief von zahlreichen Tierschutzorganisationen an die Bundesländer heißt es:

„Das Prinzip Kastenstand ist die Grundlage einer Schweineproduktion in industrieller Form. Es hat die Entwicklung zu Anlagen mit 200, 300, 500, 1.000, 5.000 und mehr Sauen erst ermöglicht und in der Folge einerseits zu einem massiven Verdrängungs- und Konzentrationsprozess in der Ferkelerzeugung und andererseits zu massiven tierschutzrechtlichen und ökologischen Problemen geführt.“

Der Brief blieb bislang unbeantwortet.

Für Dr. Ines Adventa handeln die Grünen aus Kalkül:

„Die meisten Grünen in Bundes- und Landesfraktionen sind bloß noch opportunistische Taktiker. Um mitreagieren zu können, verkaufen sie ihre Seele.“

Deutscher Tierschutzbund unterstützt Klage

Ein „Erfolg für den Tierschutz“ ist der Beschluss sogar für den Deutschen Tierschutzbund, dem eigentlich die Gesundheit von Tieren am Herzen liegen sollte.

Laut Präsident Thomas Schröder ist man damit zufrieden, das „Schlimmste verhindert zu haben“, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte eine längere Übergangsfrist vorgesehen.

Ob diese Haltungsbestimmungen aber auch vor dem Gesetz bestehen werden, wird mit einer Normenkontrollklage des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Der Berliner Senat hält weiter Teile der Haltungsverordnung für Schweine für rechtlich anfechtbar, weil sie dem Tierschutzgesetz widerspricht.

Unterstützung für diese Klage erhält das Land vom Tierschutzbund.

Mit diesem Beschluss müssen sich viele Schweine auf Jahre voller Leid und Schmerz einstellen, ohne davon zu wissen.

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