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Ermittlungen gegen Primatenzentrum: Zehn Affen sollen nach Tierversuchen grundlos eingeschläfert worden sein

Seit Jahrzehnten kämpfen Aktivisten und andere Tierliebhaber gegen Tierversuche und die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen für die Tiere.

Nicht selten können die Lebewesen auch aufgrund der Versuche sterben und das alles nur, um etwa Medikamente oder andere Produkte zu testen, um mögliche Gefahren für uns Menschen auszuschließen.

Zwar wurden aufgrund vieler Skandale ganze Labore, in denen die armen Tiere leiden mussten, geschlossen, doch für die Forschung sind die Tiere weiterhin von ungemein großem Wert.

So auch im Deutschen Primatenzentrum in Göttingen. Das steht jetzt aber gehörig in der Kritik, wie RTL berichtete.

Erst Tierversuch, dann Tod

Dort sollen nämlich zehn Weißbüschelaffen ohne ersichtlichen Grund getötet worden sein, nachdem an ihnen Tierversuche unternommen worden waren.

Diesem Verdacht geht jetzt auch die Staatsanwaltschaft Göttingen nach und hat deswegen Datenträger sichergestellt, mit denen sie feststellen möchte, ob es in diesem speziellen Fall oder in anderen Zusammenhängen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Es wird vermutet, dass die Affen rein aus wirtschaftlichen Gründen getötet wurden.

Tiere haben Recht auf Leben

Andreas Buick von der Staatsanwaltschaft Göttingen sagte dazu:

„Gesunde Tiere haben, wenn sie nach dem Tierversuch nicht mehr verwendet werden, grundsätzlich das Recht darauf, am Leben gelassen zu werden und dann weiter versorgt zu werden.“

Ermittelt wird gegen eine Tierärztin sowie fünf weitere Mitarbeiter.

Buick fügte hinzu:

„Wir werden den beschuldigten Personen, das ist die Tierärztin, die die Versuche geleitet hat, und auch deren Mitarbeiter verhören, um zu verstehen, warum das so geschehen ist und auch noch die Datenträger auswerten, um festzustellen, ob es andere Fälle gegeben hat.“

In einer schriftlichen Mitteilung seitens des Primatenzentrum heißt es:

„Bei uns werden keine Tiere ohne vernünftigen und nachvollziehbaren Grund eingeschläfert. […] Nach bisherigem Stand gehen wir davon aus, dass die Vorwürfe im Wesentlichen auf einer missverständlichen oder nicht ausreichend detaillierten Dokumentation beruhen.“

Das soll im Laufe der Ermittlungen geprüft werden.

Sollten sich diese Vorwürfe erhärten und sogar bestätigen, droht den Betroffenen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Mit solchen Vorwürfen möchte kein Versuchslabor konfrontiert sein.

Umso wichtiger ist es, dass die Ermittlungen bald zu einem Ergebnis führen.

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