Die Rechtslage bei Tierquälereien ist in vielen Ländern sehr undurchsichtig.
Erst vor kurzem kamen in Deutschland Forderungen seitens der Bevölkerung auf, dass das Töten von Tieren nicht mehr als grundsätzliche Sachbeschädigung gelten soll.
In Österreich zeigt sich in einem aktuellen Fall aus der Steiermark wiedermal, welch milde Strafen Menschen zum Teil bekommen können, obwohl sie geliebte Haustiere anderer Menschen tötet.
Graz/Österreich: Es soll ein Blutbad gewesen sein, wie genau es allerdings dazu kam, ist auch nach der Prozess noch nicht genau klar.
Der gesamte Fall ist ein Gebilde aus verschiedensten Falschaussagen, Vertuschung und Gewalt, an dessen Ende zwei unschuldige Katzen ihr Leben verloren haben.
Wie oe24 berichtet, soll die Anklägerin ihren Ex-Freund angezeigt haben, da dieser ihre Katzen tötete.
„Es war wie ein Massaker! Überall war Blut“, sagte sie über die Tat.
Mann (22) tötet zwei Katzen
Nach der angeblichen Tat sagte die Ex-Freundin des Angeklagten noch aus, dass der 22-Jährige ihre Katzen Puma und Luna an die Wand geworfen und damit „ermordet“ hat.
Die Knochen der Katzen waren gebrochen und zeugen von roher Gewalteinwirkung auf die Tiere.
Am Dienstag kam es zur Verhandlung. Und dann damit auch zur Kehrtwende in den Aussagen der Anklägerin.
„Vielleicht hat er sich im Bett draufgelegt. Ich kann es mir auch nicht erklären“, ruderte die Ex-Freundin zurück.
Tierquäler bekommt nur Geldstrafe
Die Tiere sollen demnach nur noch leicht aus dem Mund geblutet haben und es soll mehr Ungeschick als Absicht gewesen sein.
Der Richter soll laut Medienberichten erklärt haben, dass er diese Aussagen als „äußerst unglaubwürdig“ einstuft.
Während Freunde des ehemaligen Paares noch am Tatort die unterschiedlichsten Aussagen trafen, wobei sich nur sehr wenig Inhalte überdeckten, wurden nur Zeugenaussagen von Nachbarn als vertrauenswürdig eingestuft.
Die Nachbarn „hatten Angst um das Leben des Mädchen“, sagen sie. Der Auslöser, wieso die Polizei damals eingeschaltet wurde, war, dass sie beobachtet hätten, wie jemand die toten Katzen auf dem Nachbargrundstück versteckte.
Schlussendlich kam der Richter zu einem Urteil, welches er wie folgt begründet:
„Sie sind wütend geworden und haben die Katzen gegen die Wand geworfen. Für mich ist klar, dass es so passiert ist.“
Das Urteil? Eine Geldstrafe über 7.500 Euro.
Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings noch nicht.
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