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A3 bei Würzburg: Hunde-Welpen in Urin, Erbrochenem und Kot transportiert – Polizei stoppt Hundetransporter

Auf den deutschen Autobahnen tummeln sich die verschiedensten Fortbewegungsmittel und Menschen.

Frachten werden quer durch die Bundesrepublik gefahren, Pendler spulen Tag für die Tag dieselben Kilometer ab.

Die Verkehrspolizei ist dabei in der Pflicht, auch in diesem facettenreichen Gewusel den Überblick zu behalten und für Ordnung zu sorgen.

Die Beamten der Verkehrspolizei Würzburg-Biebelried machten dabei am Dienstag, 13.08., einen schrecklichen Fund, während einer Routinekontrolle.

Würzburg/Bayern: Um circa 18 Uhr am Dienstag fiel dem Zoll im Bereich Würzburg auf der A3 ein Pkw mit Anhänger auf.

Das Gespann war auf dem Weg in Richtung Frankfurt. Bei der routinemäßigen Kontrolle wurden Kollegen der Verkehrspolizei Würzburg-Biebelried hinzugezogen.

Beim Fahrer handelte es sich um einen bulgarischen Mann. Der 38-Jährige führte, wie die Beamten bei der Kontrolle entdeckten, sechs Hunde in seinem Autoanhänger.

Hunde-Welpen in Urin, Erbrochenem und Kot transportiert

Dabei handelte es sich um fünf französische Bulldoggen-Welpen und einen ausgewachsenen Mini-Rehpinscher.

Die Vierbeiner wurden in viel zu kleinen Transportboxen im Anhänger aufbewahrt.

Außerdem waren sie, wie inFranken.de berichtet, in grausamen Zustand. Die armen Tiere lagen in ihrem eigenen Urin, Kot und Erbrochenem.

Der Sachverhalt musste auf der polizeilichen Dienststelle bearbeitet werden. Dabei ist der Mini-Rehpinscher aus seiner Box ausgebrochen und verschwand für einige Zeit. Er kam selbstständig wieder und soll vor der Wache gebellt haben, um auf sich aufmerksam zu machen.

Da der Fahrer zwar die richtigen Begleitpapiere für die Tiere hatte, aber die Transportbedingungen nicht richtig waren, wurden die Tiere beschlagnahmt.

Das Tierheim Würzburg hat sie in Obhut genommen.

Das Landratsamt Würzburg wird nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige stellen. Der Mann dafür auch noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro hinterlegen.

Der Hundehalter darf seine Tiere aus dem Tierheim abholen, wenn er ordnungsgemäße Transportboxen nachweisen kann.

Wegen Tierquälerei wird nicht ermittelt, obwohl die Tiere so unwürdig gehalten wurden.

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