Für viele Menschen gehört das Kinderkriegen zu den wichtigsten Zielen im Leben.
Dadurch beweisen zwei Menschen ihre gemeinsame Liebe in Form eines Babys und beginnen eine aufregende Reise voller Auf und Abs.
Dass damit aber auch viel Arbeit verbunden ist, scheinen leider manche Menschen zu vergessen und sind oftmals überfordert mit der Situation.
Das führte im vergangenen Jahr in Eisleben zu einem schrecklichen Todesfall, bei dem ein Baby zu Tode geschüttelt wurde. Das jetzt ausgesprochene Urteil ist dagegen kaum nachzuvollziehen.
Man darf Babys nicht schütteln
Fast genau vor einem Jahr wurde ein Baby in Sachsen-Anhalt, genauer gesagt in Eisleben, Opfer seines eigenen Vaters.
Der 40-jährige Mann hatte damals seinen drei Monate alten Sohn so stark geschüttelt, dass er später im Krankenhaus an seinen Verletzungen starb. Das sah laut der Mitteldeutschen Zeitung der zuständige Richtiger Jan Stengel am Landgericht Halle auch als bewiesen an.
Doch das damit einhergehende Urteil wirft einige Fragen auf.
Denn der Richter verurteilte den Vater zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie einer Bewährungsauflage. Die besagt, dass er 3.000 Euro an den Verein Kinderhospiz zahlen soll.
Laut eigener Aussage habe der Mann seinen Sohn einige Male „sanft geschüttelt“ und danach allein zurückgelassen haben. Als er dann wieder nach dem Baby schauen wollte, fand er einen blassen und leblosen Jungen vor.
Daraufhin hatte er ihn geschüttelt, um ihn aufzuwecken, doch es war zwecklos. Ein Wiederbelebungsversuch von den Rettungskräften war zwar erst noch erfolgreich, doch drei Tage später starb das Baby im Uniklinikum in Halle.
Dort konnte als Todesursache ein Schütteltrauma und Hirnschwellungen festgestellt werden. Ausschließen konnten die Mediziner ein leichtes Schütteln, das der Mann zuvor noch angegeben hatte.
Weitere Verletzungen kommen zum Vorschein
Rechtsmediziner Steffen Heide wurde außerdem noch auf frische und ältere Verletzungen aufmerksam. Dazu gehörten Bein-, Rippen- und Armbrüche, die womöglich auf ältere Misshandlungen zurückzuführen waren.
Weil nicht nur der Vater Zugang zu dem Jungen hatte, sondern auch andere Familienmitglieder, konnten diese Verletzungen nicht zugeordnet und somit nicht geklärt werden.
Staatsanwalt Hendrik Weber sagte zu dem daraus resultierenden Urteil:
„Das Strafrecht stößt hier an Grenzen. Es müssen Fragen offen bleiben.
Wir wissen nicht, was passiert ist.“
Der Verteidiger des Angeklagten, Peter Ratzka, hatte zuvor sogar einen Freispruch gefordert. Demnach könne niemand sagen, was genau passiert sei, als das Baby alleingelassen wurde, und dadurch „Im Zweifel für den Angeklagten“ gelten solle.
Wir sind wirklich schockiert, dass der Junge unter solchen Umständen ums Leben kommen musste. Ruhe in Frieden, kleiner Engel!
Teile diesen Artikel, um noch einmal daran zu erinnern, dass man Babys unter keinen Umständen schütteln darf, egal wie laut es schreit oder wie stressig die Situation zu sein scheint.