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Bayern: Krankenkasse muss Kosten für häusliche Krankenpflege laut Sozialgericht in Senioren-WGs übernehmen – Revision kann eingelegt werden

Im Alter, wenn man körperlich nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, hat man verschiedene Möglichkeiten, seinen Lebensabend zu verbringen.

Die einen werden etwa von den eigenen Kindern oder der Familie betreut, andere wiederum entscheiden sich, ob freiwillig oder nicht, für einen Platz im Altenheim.

Dann gibt es auch noch die Option, in eine Senioren-WG zu ziehen und zusammen mit anderen älteren Frauen und Männern den Alltag zu meistern oder die Freizeit zu gestalten.

Dabei entstehen dann neben Senioren-WGs ebenfalls Demenz-Wohngemeinschaften, die dementsprechend etwas mehr Pflege und Hilfe benötigen.

Dadurch kommt es natürlich zu höheren Kosten, die in der Regel von Versicherungen übernommen werden. Dagegen hatte aber zuletzt eine Versicherung in Bayern geklagt, jetzt aber vom Bayerischen Landessozialgerecht nicht Recht bekommen.

Ab einem gewissen Alter muss man sich zwingend damit auseinandersetzen, wie man die letzten Jahre im Leben verbringen möchte.

Die einen entscheiden sich für ein Altenheim oder haben das Glück, dass die Familie für einen sorgen kann. Daneben gibt es aber noch die Möglichkeit, in eine Senioren-WG zu ziehen.

Wer diesen Entschluss gefasst hat, kann sich jetzt über einen Entscheid des Bayerischen Landessozialgerichts freuen, von dem der Bayerische Rundfunk berichtete.

Demnach hatte die AOK Bayern nämlich dagegen geklagt, die Maßnahmen zur einfachen medizinischen Behandlungspflege zu übernehmen und zwar für Senioren, die in Demenz-Wohngemeinschaften oder Senioren-WGs leben.

Doch das sah das Bayerische Landessozialgericht anders und entschied zugunsten der Senioren.

Häusliche Krankenpflege muss übernommen werden

Laut des Gerichts sind die angesprochenen Wohngemeinschaften nämlich durchaus ein Ort, wo häusliche Krankenpflege vonnöten ist und erst recht, wenn sie medizinisch verordnet wurde.

Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass dieser Anspruch entfallen kann, wenn diese Leistungen in einem Vertrag festgehalten sind, die ausdrücklich im Rahmen der Betreuung verlangt werden.

Die AOK Bayern hatte sich zunächst auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts berufen, als es um die insgesamt drei Verfahren ging.

Laut einer AOK Bayern Sprecherin habe in diesen nämlich gestanden, dass in Einrichtungen für behinderte Menschen die Hilfe und einfachsten Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege auch ohne medizinische Vorkenntnisse erbracht werden könne.

Entscheidung könnte Wellen schlagen

Laut der Versicherung sei das mit ambulanten Wohngruppen vergleichbar, zuvor war sie bereits gegen das Verfahren des Sozialgerichts Landshut vorgegangen.

Mit der heutigen Entscheidung scheiterte die AOK Bayern damit auch bei der nächsthöheren Instanz, die strittigen Kosten für die Pflege werden aber vorerst weiterhin übernommen.

Dunja Barkow von Creytz, Sprecherin des Bayerischen Sozialgerichts, sprach von einem Tag der Versicherten und die Entscheidung könne Welle schlagen.

Zu den einfachsten medizinischen Pflegemaßnahmen gehören etwa das Messen von Blutzucker, das Verabreichen von Medikamenten und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen.

Man darf gespannt sein, was die nächsthöhere Instanz entscheidet, sollte die AOK Bayern Revision einlegen.

Teile diesen Artikel, wenn die Versicherungen deiner Meinung nach auch in ambulanten Pflegeheimen die kompletten Pflegekosten übernehmen sollte.