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Kindesmissbrauch in 43 Fällen: 2,5 Jahre Haft für Ex-Jugendfeuerwehr-Chef

Wenn wir unsere Kinder in die Obhut von fremden Aufsichtspersonen geben, erwarten wir, dass unsere Kinder in sicheren Händen sind.

Das Amtsgericht in Berlin-Moabit verhandelte die letzten Tage einen Fall, in dem das Vertrauen vieler Eltern jahrzehntelang missbraucht wurde.

Ein heute 61-jähriger ehemaliger Jugendfeuerwehrwart hat Jahrzehnte lang Kinder missbraucht. Viele Fälle sind bereits verjährt. Trotzdem wurden ihm 43 Missbrauchsfälle vorgeworfen und belegt.

Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Berlin/Deutschland: Dreieinhalb Jahre von der Staatsanwältin gefordert. Die Nebenklägerin verlangte gar fünf Jahre Gefängnis. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe.

Das Urteil entspricht keiner der Forderungen und doch wirft es Fragen auf.

Das Amtsgericht Berlin-Moabit verurteilte einen 61-jährigen Mann. Er war ehemaliger wart der Jugendfeuerwehr in der Hauptstadt.

Der Mann soll über Jahrzehnte Kinder missbraucht haben.

Kindesmissbrauch in 43 Fällen

43 Fälle konnten dem Mann nachgewiesen werden. Es soll noch unzählige weitere Taten geben, diese sind allerdings verjährt.

Bei der Urteilsverkündung waren laut Angaben der BILD circa 30 Angehörige, frühere Kameraden und auch Opfer anwesend gewesen.

Für viele Menschen war klar: Der Ex-Jugendfeuerwehr-Chef muss ins Gefängnis.

Die ehemalige Frau des Täters rekapitulierte ihre Ehe gegenüber der BILD:

„Es lässt mir keine Ruhe, dass ich nichts bemerkt habe und die Kinder nicht davor schützen konnte. Ich denke, das (die Ehe) war nur, um den Anschein zu wahren. Glücklich waren wir nie.“

2,5 Jahre Haft für Ex-Jugendfeuerwehr-Chef

Gegenüber der Zeitung meldete sich ein Zeuge zu Wort, um zu erklären, wie es damals in der Nähe des Täters war.

Der heute 45-Jährige wurde in den 80er Jahren über fünf Jahre hinweg missbraucht.

„Wenn wir zu alt wurden, wurden wir abgelegt, dann hat er sich einen neuen Jungen herangezogen. Seine Lieblinge wurden bevorzugt behandelt.“

Dies ist mittlerweile allerdings verjährt. Der Richter konnte die Zeugenaussagen zwar in das Urteil einfließen lassen, auch wenn sie bereits von verjährten Taten sprachen, musste allerdings auch Strafmildernde Umstände in Betracht ziehen.

Der Täter zahlt 25.000 Euro Schmerzensgeld und gestand seine Taten.

So verurteilte ihn das Gericht schlussendlich zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis.

Angehöriger der Opfer lagen sich nach der Urteilsverkündung in den Armen.

Das Kindesmissbrauch eine Tat ist, die verjähren kann, ist vielen der Opfer ein Dorn im Auge. Sie wollen sich dafür einsetzen, dass auch dies nicht mehr verjährt.