Neubrandenburg/Mecklenburg-Vorpommer: Einer DER Gerichtsprozesse hat nun in einer Verurteilung geendet, die für viele Beteiligte wie ein „Erfolg“ gefeiert wurde.
Während der Urteilsverkündung brandete Applaus auf, viele Tränen flossen.
Vor knapp einem Jahr, dem 12.01.2019, starb die kleine Leonie im Alter von 6 Jahren. Die Schwurgerichtskammer in Neubrandenburg hat kurz vor Leonies erstem Todestag endlich ein Urteil gefällt.
Lebenslange Haft für Leonies Stiefvater
Gefasst stand der 28 Jahre alte Stiefvater von Leonie im Gerichtssaal, als gegen 10 Uhr das Urteil gegen ihn verkündet wurde.
Als verkündet wurde, dass der Angeklagte in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde, brandete Applaus im Gerichtssaal auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Stiefvater in lebenslanger Haft sehen wollen. Und genau dieser Forderung kam die Schwurgerichtskammer schlussendlich nach.
Der nun verurteilte Kindermörder wurde wegen des Mordes durch Unterlassung, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen.
Mann verprügelte 6-Jährige
Richter Jochen Unterlöhner erklärte gegenüber der Bild, wie es zu diesem Urteil kam:
„Leonie starb nicht infolge einer Krankheit und nicht infolge eines Unfalls, sondern vielmehr an den Folgen gezielter, massiver, stumpfer und mehrzeitiger Gewalteinwirkungen.“
Vor einem Jahr am 12. Januar wurde die 6-Jährige leblos in ihrem Bett gefunden.
Durch schwere Kopfverletzungen und Knochenbrüche, hatte sie innere Blutungen, an deren Folgen die kleine Leonie dann starb.
Die Aussage des Stiefvaters, dass das Mädchen zuvor die Treppe runterfiel, wurde bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung ausgeschlossen.
Eine Hirnblutung durch stumpfe Gewalt war die schlussendliche Todesursache.
Außerdem wurden später, ältere Verletzungen und Blessuren am Körper von Leonie entdeckt worden. Diese sollen sehr wahrscheinlich von Tritten und Schlägen stammen.
Zeugenaussagen von Familienbekannten und der Mutter zeigten ein deutliches Bild, des gewalttätigen Stiefvaters, der für die Verletzungen also verantwortlich war.
Mutter und Stiefvater kümmern sich nicht
Während der Stiefvater wegen des Mordes verurteilt wurde, kann sich auch die leibliche Mutter von Leonie keiner Ermittlung entziehen.
Sie hat die Kleine ihrem Schicksal überlassen und keine Hilfe geholt.
„Leonie starb einsam und allein in einem kalten Zimmer, das muss man sich mal vorstellen. Niemand war bei ihr. Die einzigen Stimmen, die sie hörte, waren die aus dem Fernsehen, es lief ein Trickfilm“, erklärt Richter Unterlöhner.
„Dieses Verfahren hat sämtliche Beteiligte emotional herausgefordert. Wir konnten nicht alles lückenlos aufklären, vieles bleibt im Dunkeln.
Aber die wesentlichen Fragen konnten aufgeklärt werden. Trotz Abstreitens des Angeklagten ist es uns gelungen, Licht in das Dunkel des Waldes zu bringen.“
„Der Angeklagte muss das nun mit seinem Gewissen und seinen Verteidigern ausmachen. Das Gericht hat keine Zweifel, dass er selbst die Taten ausgeführt hat.“
Die Mutter gab an, dass auch sie bedroht wurde und daher so verängstigt war, dass sie nicht eingreifen konnte.
Gegen sie wird nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.
All dies kann Leonie trotzdem nicht zurückholen. Sie wurde Opfer einer schrecklichen Beziehung.
Wir beten für und denken an dich, Leonie. Ruhe in Frieden!