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Stiefvater hat sich 104 Mal an Stieftochter vergangen, sie zeugt als 13-Jährige ein Kind – Urteil ist gefallen

Natürlich sind Verbrechen im Allgemeinen zu verurteilen und gehören auch den im Land herrschenden Gesetzen entsprechend zu bestrafen.

Allerdings stellen manche den Glauben an das Gute im Menschen schon sehr auf die Probe.

So auch der folgende Fall, über den die Bild berichtete.

Alles begann damit, dass die Stieftochter von Klaus B. (43) im Alter von 13 Jahren ein Kind auf die Welt brachte.

Verdacht wegen Kinderpornographie

Damals schwieg sie noch und behauptete, dass der Sohn von einer Badesee-Bekanntschaft stamme und sie seinen Namen nicht wisse.

Als aber ein Verfahren gegen ihren Stiefvater wegen Kinderpornos eingeleitet wurde, wurden die Beamten auf verdächtige Chats aufmerksam. Und es gab einen Verdacht: Ist er vielleicht der Vater?

Ein DNA-Test brachte die schreckliche Gewissheit, dass Klaus B. der leibliche Vater des Kindes seiner Stieftochter ist.

Mit diesen Vorwürfen konfrontiert, bestritt er alles und sagte, dass es passiert sein müsse, als er im Bett onanierte und das Mädchen neben ihm lag.

Der Richter Christoph Kaufmann, der über seinen Fall entschied, entgegnete ihm vor Gericht:

„Eine abstoßende Geschichte von unbefleckter Empfängnis.“

Verhandelt wurde vor dem Kölner Landgericht eigentlich der Verdacht der Kinderpornographie, doch alsbald stellte sich heraus, dass noch mehr Verbrechen dahinterstecken.

Denn zunächst hatte die Stieftochter Klaus B. im Zeugenstand noch in Schutz genommen, die Fassade bröckelte dann aber glücklicherweise.

Bei der Vernehmung konnte sie die Wahrheit nicht mehr verbergen und berichtete vom jahrelangen Missbrauch vonseiten ihres Stiefvaters.

Im Alter von 12 Jahren fing Missbrauch an

Dieser soll angefangen haben, als die heute 20-Jährige ein 12-jähriges Mädchen war und er sollte mehrere Jahre andauern.

Insgesamt soll Klaus B. seine Stieftochter 104 Mal missbraucht haben, zusätzlich zu der Geburt ihres Sohnes, der auf die Welt kam, als sie gerade einmal 13 Jahre alt war.

Richter Kaufmann fand deutliche Worte an den Straftäter:

„Sie haben das Mädchen nicht nur jahrelang nach Strich und Faden missbraucht, sie haben ihr die Lügengeschichten aufgebürdet.“

Das Urteil: 60.000 Euro Schmerzensgeld an die junge Frau und eine achtjährige Haftstrafe. Klaus B. nahm das Urteil ruhig und emotionslos an, während seine Stieftochter, die ihm gegenüber saß, weinte.

Kaufmann betonte, wie schlimm es sei, dass er von einem vorherigen Missbrauch der Stieftochter gewusst habe und trotzdem, nachdem er mit der Mutter schlief, in das Bett der Tochter ging. Sogar mit ihr ein Kind zeugte.

Abschließend richtete er noch Worte an die Geschädigte:

„Auch wenn ein Kind natürlich ein Wunder ist, ein Geschenk.“

Das brachte die Stieftochter dazu zu lächeln und zu nicken.

Man kann zumindest froh sein, dass die Frau ihre Stimme gefunden hat und gegen ihren Stiefvater aussagen konnte.

Wir wünschen nur das Beste auf ihrem weiteren Lebensweg.

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