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80€ Strafe wegen Meisenknödeln: Ordnungsamt bittet Rentnerin nach Taschenkontrolle zur Kasse

Fürth/Bayern: Für viele Stadtbewohner sind sie mit die unbeliebtesten Tiere, die sich auf den Plätzen und in den Parks umhertollen: die Tauben.

Die Verschmutzung durch das Füttern der Tauben und durch die Ausscheidungen, die die Vögel anschließend überall ablassen, trifft manche Städte so sehr, dass dort Ordnungsmaßnahmen eingeführt wurden, die das Füttern verbieten.

Doch sollte dies soweit gehen können, dass unbeteiligte Anwohnerinnen und Anwohner belangt werden können, nur weil sie Vogelfutter wie Meisenknödel bei sich tragen?

Im fränkischen Fürth stoppten Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes eine Frau, die gerade mit ihrem Dackel spazieren war.

Vier kleine Vogelfutterknödel sorgten nun allerdings für eine saftige Rechnung: Knapp 80 Euro werden nun für die Rentnerin fällig.

80€ Strafe wegen Meisenknödel

Eigentlich sollte es nur ein entspannter Spaziergang mit ihrem Dackel durch den Park werden. Doch dieser Ausflug von Brigitte S. aus Fürth kommt ihr nun teuer zu stehen.

Gegenüber Bild erklärt die 54-jährige, dass sie von zwei Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes gestoppt wurde.

Das Ordnungsamt ließ die Hundemarke ihres Dackels prüfen, doch damit nicht genug.

Anschließend dann die Aufforderung, sich zu einer Taschenkontrolle bereitzuerklären. Als sich die Rentnerin zunächst weigerte, drohte man ihr mit der Polizei und einer Geldstrafe über 500 Euro.

Als in ihrer Tasche neben ihrem Schlüssel und ihrem Geldbeutel auch vier Meisenknödel gefunden wurden, verhärtete sich der Verdacht der Ordnungshüter.

Man gehe davon aus, dass Brigitte Tauben füttert, obwohl sie beteuert, dass die Vogelfutterknödel für ihren Schrebergarten sind.

Außerdem habe man leere Netze solcher Vogelfutterknödel in Büschen im Park gefunden.

Taubenfüttern streng verboten

Seitens des Ordnungsamts sei man sich allerdings sicher, dass die Frau nicht nur mit ihrem Dackel zum Gassi gehen dort im Park war.

Daher folgte wenige Tage später die Rechnung über 79,10 Euro. Darin enthalten: 50 Euro Bußgeld, Verwaltungsabgaben und eine Gebühr.

„Ich habe nichts gemacht. Ich hatte doch nur Vogelfutter dabei“, beteuert die Fürtherin.

Daher stellte sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Behörde. Doch diese verlief im Sand und brachte kein Umdenken seitens des Ordnungsamts.

In Fürth gibt es ein aktives Verbot des Fütterns von Tauben. Dieses Verbot entstand nach wachsendem Missmut aus der Bevölkerung heißt es.

Da sich die beiden Mitarbeiter auf eben jenes Gesetz beziehen, können man nichts für Brigitte tun. Ihr Geld wird eingefordert, doch sie könne in Raten zahlen heißt es.

„Ich kann mir keinen Anwalt leisten, werde deshalb einfach zahlen“, muss die Fürtherin widerspenstig einsehen.

Sollten solche Vorwürfe wirklich nur an dem Inhalt einer Handtasche festgemacht werden? Reichen Meisenknödel in der Tasche, damit bewiesen ist, man würde Vögel füttern?

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