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Rentenversicherung erklärt Rentner für tot und sperrt seine Konten – doch er lebt und muss es beweisen

In einem Land wie Deutschland, in dem fast alles durch die Bürokratie geregelt ist, sollte man eigentlich meinen, dass es zu keinen Fehlern kommen kann.

Doch jedem Menschen auf dieser Welt passiert hin und wieder ein Missgeschick und das lässt sich einfach nicht vermeiden.

Das musste in diesen Tagen auch der 82-jährige Rentner Manfred W. aus Berlin erfahren, wie die Bild berichtete.

Alles fing damit an, dass der Mann am 1. Mai nichtsahnend Geld am Automaten ziehen wollte. Doch zu seiner Überraschung spuckte dieser nicht die gewünschte Summe aus, sondern behielt kurzerhand seine EC-Karte.

Es dauerte bis zum darauffolgenden Montag, ehe Manfred W. bzw. seine Familie erfuhr, woran das lag: Der Rentner soll nämlich bereits tot sein.

Das wiederum teilte die Sparkasse seinem Sohn Thomas mit. Das Geldinstitut gab an, dass sein Vater laut Rentenversicherung bereits am 7. Februar verstorben sei.

Gegenüber der Bild konnte Thomas noch darüber scherzen, obwohl er natürlich aus allen Wolken fiel:

„Ein lebender Toter.

Da habe ich erstmal den ganzen Tag telefoniert, aber bei der Rentenversicherung konnte mir niemand wirklich helfen.“

Im ersten Moment konnte alle vielleicht noch darüber schmunzeln, doch kurz darauf wurde deutlich, dass damit auch finanzielle Schwierigkeiten folgen könnten.

Rentenversicherung fordert Rückzahlungen

Die Rentenversicherung forderte nämlich die Rentenzahlungen für März, April und Mai nach dem angeblichen Tod von Manfred W. zurück.

Das hieß, das Konto des 82-Jährigen war leer, wie er erklärte:

„Das Geld ist erstmal futsch. Dazu drohen mit Zusatzkosten durch Mahnungen.“

Am vergangenen Dienstag hatte er die Möglichkeit, zu seiner Bank zu gehen, und mit seinem Personalausweis zu beweisen, dass er wirklich noch unter den Lebenden ist.

Zum Glück glaubten ihm die Mitarbeiter vor Ort.

Wie es zu diesem folgenschweren Fehler kommen konnte, erklärt Dirk von der Heide von der Rentenversicherung:

„Am 31. März 2020 wurde ein Antrag auf Witwenrente aus der Versicherung eines tatsächlich verstorbenen Rentners gestellt. Auf dem Antrag wurde fälschlicherweise die Versicherungsnummer von Herrn Winkler angegeben.

Der Fehler ist der Sachbearbeitung erst aufgefallen, nachdem die Rentenzahlung an Herrn Winkler bereits eingestellt wurde.“

Weiter versprach er, dass jegliche finanzielle Schäden übernommen werden:

„Es handelt es sich hierbei um einen sehr bedauerlichen Einzelfall. Sollten Herrn Winkler durch unseren Fehler Kosten entstanden sein, werden ihm diese erstattet.“

Laut Sohn Thomas ist das Rentenkonto zwar wieder offen, doch:

„Bis die neue EC-Karte aber da ist, dauert es bestimmt noch 14 Tage.“

Diese Tage werden Manfred und seine Frau Anneliese (80), die beiden sind seit über 60 Jahren verheiratet, aber bestimmt auch noch rumkriegen.

Das muss in der Tat ein komisches Gefühl sein, wenn einem gesagt wird, dass man tot ist, obwohl man eindeutig noch am Leben teilnimmt.

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