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Säugling Mika schwer verletzt und wochenlang gequält – Mildes Urteil für Horror-Eltern

Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz: Als die Tat öffentlich wurde, war der Schock und die Empörung enorm.

Es bleibt abzuwarten, wie die Reaktion nun auf das endgültige Urteil ausfällt. Im ersten Moment wirkt es als milde Strafe für das, was wohl passiert war.

Doch alles der Reihe nach. Sie gelten als die Horror-Eltern aus Ludwigshafen.

Der 26-jährige und seine 24-jährige Freundin sollen ihr damals sieben Wochen altes Baby schwer misshandelt und verletzt haben. Alles hinter geschlossenen Türen.

Augenzeugen gibt es keine, nur die Verletzungen, die der Säugling Mika an seinem Körper hat.

Säugling Mika schwer verletzt und wochenlang gequält

Die Fakten sind selbst für Hartgesonnene schwer zu ertragen.

Im Zuge der Ermittlungen wurde das kleine Baby Mika genaustens untersucht, berichtet die BILD. Die Ergebnisse sind dramatisch: lebensgefährliche Bauchverletzungen, Rippenbrüche, ein Schädel-Trauma, Hauteinblutungen am Kinn, den Augen und Füßen und ältere Schienbeinbrüche.

Eine Notoperation rettet dem kleinen Mika sein Leben!

„Das Baby hat erhebliche Qualen und Schmerzen erleiden müssen“

Staatsanwältin Esther Bechert

Mildes Urteil für Horror-Eltern

Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren zum Prozessbeginn weit auseinander.

Da es keine Beweise geben sollte, forderte die Verteidigung Freispruch der Horror-Eltern.

Ester Bechert, die zuständige Staatsanwältin, fordert für die Mutter acht Jahre Haft, für den Vater vier.

Nun das Urteil: 3,5 Jahre Haft für die Eltern!

Die Begründung des Gerichts ist sowohl einleuchtend, als auch schwer hinzunehmen.

Es gibt durch die fehlenden Augenzeugen „nicht auszuräumende Zweifel“ an den Taten.

24 Zeugen wurden insgesamt befragt. viele davon konnten grobes, unangemessenes Verhalten seitens der Eltern belegen, jedoch konnte niemand mit Sicherheit sagen, wer für welche Verletzung verantwortlich war.

Jedoch ist es unstrittig, dass die Verletzungen dem anderen Partner aufgefallen sein müssen.

Durch die Umstände konnten die beiden nur wegen dem Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung verurteilt werden.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, ein Haftbefehl wurde noch nicht ausgesprochen!

Es ist grausam, dass vermutlich nur der Fakt, dass es niemand gesehen hat, dafür sorgt, dass diesen Horror-Eltern eine eher milde Strafe winkt.