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Rentner missbraucht Kind (10) mitten im Supermarkt: Pädophiler wurde rückfällig

Aachen/Nordrhein-Westfalen: Es ist eine der vieldiskutierten Sachverhalte in unserer Justiz. Was soll mit Verurteilten passieren, die zwar ihre Haftstrafe absitzen, aber Gefahr laufen, wieder rückfällig zu werden?

Besonders bei Straftätern, die wegen Kindesmissbrauch oder Pädophilie verurteilt wurden. Ergeben die psychologischen Tests, dass diejenigen wohl wieder zuschlagen könnten, gibt es unterschiedliche Verfahrensmethoden.

Ein 75 Jahre alter Rentner aus Aachen kam erst im vergangenen November aus der Haftanstalt, nachdem er als Pädophiler verurteilt wurde. Seitdem war er auch im sogenannten KURS Programm NRW, das für rückfallgefährdete Sexualstraftäter ist.

Trotzdem hat der Mann nun einen kleinen Jungen mitten in einem Supermarkt missbraucht. Zeugen reifen die Polizei.

Pädophiler wurde rückfällig

Im Januar, also nur knapp zwei Monate nach seiner Haftentlassung, soll sich Rentner Karl-Heinz aus Aachen wieder an einem Kind sexuell vergriffen haben.

Obwohl der verurteilte Pädophile unter Führungsaufsicht stand und im KURS Programm NRW für rückfallgefährdete Sexualstraftäter war, soll er mitten in einem Supermarkt zugeschlagen haben.

In einem Aachener Supermarkt soll der Rentner einen 10 Jahre alten Jungen befummelt haben, berichtet Bild.

Zeugen haben dies mitangesehen und umgehend die Polizei alarmiert.

Rentner missbraucht Kind im Supermarkt

Der 75-Jährige sitzt seit dem in Untersuchungshaft, er wurde noch im Supermarkt festgenommen.

Nun beginnt der Prozess für den Rentner aus Aachen, bei dem er direkt zu Beginn gestand.

„Ja, das stimmt. Aber es waren nicht zwei Minuten, sondern kürzer.“

Laut Anklage soll er zwei Minuten lang das Kind missbraucht haben. Dies bestreitet er zwar, erklärte aber, dass der Sachverhalt sich grundsätzlich so zugetragen habe.

Seine zweieinhalbjährige Haft, die im November zu Ende ging, war bereits seine dritte Haft wegen Kindesmissbrauch.

Insgesamt wurde der Rentner schon fünf Mal deswegen verurteilt.

Nun droht dem Pädophilen Sicherungsverwahrung. Der Prozess wird diese Woche fortgesetzt.

Es ist ein heikles Thema, verurteilte Sexualstraftäter einzuschätzen und gegebenenfalls auch nach Haftentlassung zu überwachen.