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Sohn (7) verspielt knapp 3.000 Euro am Handy seiner Mutter: In-App-Käufe locken Siebenjährigen

Niedersachsen: In unserer heutigen Zeit kommen unsere Kinder immer früher in Kontakt mit digitalen Medien und Geräten.

Die Entscheidung, wann ein Kind ein Smartphone bekommen sollte, liegt immer bei den Eltern und hängt auch vom Charakter des Kindes ab.

Dabei darf man nie vergessen, dass Apps, Handyspiele und Social Media nicht zuletzt auch voller Kostenfallen ist, in die Kinder, die sehr unbedarft damit umgehen, fallen können.

Eine Mutter aus Niedersachsen hat ihrem Sohn erlaubt, über ihr Handy sein Lieblingsspiel zu spielen. In ihrer letzten Kreditkartenabrechnung stehen plötzlich fast 3.000 Euro, die durch In-App-Käufe von eben jenem Spiel entstanden sind.

Der Fall sollte eine Warnung für alle Eltern sein.

Sohn verspielt 2.700 Euro am Handy seiner Mutter

Immer mehr Kinder spielen ihre Lieblingsspiele am Handy ihrer Eltern oder an ihren eigenen Smartphones.

Dabei finanzieren sich viele der kostenlosen Spiele über In-App-Käufe, die über Guthaben auf dem Handy, die Handyrechnung oder die hinterlegte Kreditkarte abgewickelt werden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt in ihrem „Fall des Monats“ welche Gefahr hinter solchen Apps steckt, wenn man die Kinder damit unbeobachtet umgehen lässt.

Eine Mutter aus Niedersachsen hatte ihren siebenjährigen Sohn über ihr Handy sein Lieblingsspiel spielen lassen.

Diese App läuft über den Google Play-Store, wobei der kleine Sohn sein Taschengeld ab und an in Guthabenkarten investieren durfte, mit dem er dann In-App-Käufe in seinem Spiel tätigte.

„Mit der monatlichen Kreditkartenabrechnung wird jedoch klar, dass er das Spiel auch heimlich gespielt und für 2.753,91 Euro In-App-Käufe vorgenommen hat – unerlaubt über die Kreditkarte seiner Mutter, die im Account hinterlegt war“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Glück im Unglück

Rechtlich gesehen dürfen Kinder nicht ohne die Erlaubnis der Eltern solche Käufe durchführen. Dies bestätigt auch Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen:

„Dass sie ihrem Sohn das Handy zur Nutzung überlässt, beinhaltet nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit durchzuführen.

Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen.“

Im Fall der Familie aus Niedersachsen, wo der sieben Jahre alte Sohn knapp 3.000 Euro verspielte, hat die Mutter als Inhaberin des Accounts keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen.

Sie wandte sich an die Verbraucherzentrale, die durch ein Schreiben an Google veranlasste, dass der Großteil der Zahlungsforderung erlassen wurde.

Insgesamt 2.654,31 Euro fallen so weg und entlasteten die Familie sehr.

Damit andere nicht in ähnliche Situationen kommen rät die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale:

„Auf jedem Gerät, das Minderjährige nutzen, sollte ein Passwortschutz für Käufe eingerichtet sein.“

Eigene Kinder-Accounts und Drittanbietersperren bei den Mobilfunkanbietern helfen ebenfalls, die Kinder vor solchen Kostenfallen zu schützen.

Achtet darauf, wie eure Kinder, besonders in jungen Jahren, mit digitalen Medien und Geräten umgehen und worauf sie Zugriff haben!

 

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