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Masern-Impfpflicht kommt: Deutsches Kabinett einigt sich – Bundestag muss noch zustimmen

In den letzten Jahren wurden, gerade auch in Deutschland, die Kritiker an möglichen Impfungen für Kinder immer lauter und gingen auch in der Öffentlichkeit lautstark dagegen vor. Ob mit Abschreckung oder Aufklärung, es wurden verschiedene Möglichkeiten ausgenutzt.

Wir berichteten bereits an dieser Stelle, dass sich mittlerweile aber gleichzeitig auch schon Kitas dazu entschieden, nur noch geimpfte Kinder aufnehmen zu wollen.

Die Gefahr vor möglichen Krankheiten und einer Ansteckungsgefahr sei einfach zu groß, als dass sie zu verantworten wäre.

Diese Diskussion rief natürlich auch die Regierung auf den Plan, die jetzt eine weitreichende Entscheidung getroffen hat.

Wer im Jahr 2020 auch noch gegen das Impfen protestieren und sich dagegen stellen möchte, der wird damit wohl nicht mehr weit kommen.

Wie der Spiegel nämlich berichtete, sollen ab März kommenden Jahres Kinder in Deutschland nur noch in die Kita gehen dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind, das beschloss jetzt das Kabinett in Berlin.

Für die endgültige Ausführung des Gesetzes fehlt nur noch die Zustimmung des Bundestages, dann kann es verabschiedet und eingeführt werden.

Weiter muss auch eine Impfung vorgezeigt werden, wenn ein Kind in der Schule angemeldet wird.

Aber Erwachsene sind ebenfalls betroffen.

Impflicht gilt dann für Tagesmütter und Personal von Kitas, Schulen, in medizinischen Bereichen und auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften.

Sollte bei Inkrafttreten des Gesetzes dagegen verstoßen werden, drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro und Kinder dürfen daraufhin nicht mehr in Kitas aufgenommen werden.

Ausrottung von Masern möglich

Kinder und Personal, die zurzeit bereits in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung Teil sind, sind dazu verpflichtet, spätestens bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis über die Impfung nachweisen.

Dazu gehören Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein Attest des Arztes, aus dem hervorgeht, dass man bereits die Masern hatte.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte zu diesem Beschluss:

„Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren.“

Im vergangenen Jahr gab es 543 Fälle von Masernerkrankungen, in den ersten Monaten dieses Jahres wurden schon mehr als 400 Fälle gemeldet.

Der Deutsche Ethikrat sprach sich vor kurzem zwar noch gegen eine generelle Impfpflicht aus, empfahl aber Ende Juni in einer Stellungnahme, dass solch eine verpflichtende Impfung nur für Berufsgruppen im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich vorgesehen seien.

Im Jahr 2017 waren bundesweit 97,1 Prozent der Schulanfänger geimpft, die zweite Impfung konnte bei 92,8 Prozent gemessen werden.

Mit diesem Entschluss werden Masern hoffentlich auf lange Sicht aus der Bevölkerung verschwinden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sagt dahingehend, dass dafür mindestens 95 Prozent beide Impfungen erhalten haben müssen.

Kritik gibt es aber auch, dass finanziell schlechter gestellte Eltern unter möglichen Strafen mehr zu leiden habe als wohlhabende.

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