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Stuttgart: Altenpflegerin geht 10 Minuten „zu früh“ zur Arbeit, verstößt gegen Ausgangssperre – 340€ Strafe

Kaum ein Berufsstand wie der der Altenpflegerin bzw. des Altenpflegers stand seit Anbeginn der Corona-Pandemie so unter Druck und Beobachtung.

Zum einen mussten sie sich um ihre Bewohnerinnen und Bewohner kümmern, die aufgrund der Restriktionen keinen Besuch erhalten durften und oftmals völlig vereinsamt den Tag durchlebten, und zum anderen waren sie der Gefahr ausgesetzt, sich täglich mit dem Coronavirus anstecken zu können.

Denn nach wie vor sind insbesondere Altenheime ein Hotspot für Ansteckungen und weil dort auch die meisten Risikopatienten anzutreffen sind, gibt es dort die meisten Regeln und mehr Druck als anderswo.

Die Gesellschaft ist also sehr auf diese Berufsgruppe angewiesen, weswegen der folgende Fall, der sich in Stuttgart ereignete, wie RTL berichtete, umso mehr empört.

Zehn Minuten früher zur Arbeit

Dort hatte sich eine Altenpflegerin nämlich zehn Minuten früher als sonst zur Arbeit aufgemacht, was ihr letztendlich zum Verhängnis wurde.

In Baden-Württemberg herrscht nämlich landesweit eine Ausgangssperre von 20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens und als die Frau um 4:50 Uhr ihr Haus verlassen hatte, wurde sie von der Polizei kontrolliert.

Sie konnte zu diesem Zeitpunkt keinen Passierschein vorzeigen, weswegen sie drei Wochen später ein Schreiben der Stadt im Briefkasten hatte.

In diesem wird sie aufgefordert, wegen Missachtung der Corona-Maßnahme ein Bußgeld in Höhe von 340 Euro zu zahlen.

Gegenüber der Stuttgarter Nachrichten begründete die Pflegerin ihr frühes aus dem Haus gehen mit folgenden Worten: „Ich mag keine Hektik.“

Doch das hatte die Beamten nicht überzeugt und auch ihr Arbeitgeber soll zurückhaltend auf den Vorfall reagiert haben. Dieser bat sie lediglich, daraus kein „Tam-Tam“ zu machen.

Innenministerium reagiert

Mittlerweile hat das völlig überzogene Vorgehen für heftige Kritik gesorgt und auch das Innenministerium des Bundeslandes hat reagiert.

Wilfried Klenk, Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, hat laut der Zeitung eine umfassende behördliche Aufklärung angeboten. Am Mittwoch sagte er: „Der Fall bewegt mich.“

Der Vater der in Ausbildung befindlichen volljährigen Altenpflegerin und die Familie wollen sich dagegen derzeit nicht weiter äußern: „Wir möchten die Sache auf sich beruhen lassen.“

Die genauen Umstände sind aber weiterhin offen.

Es gibt keine Angaben dazu, warum die Altenpflegerin mit einem Bußgeld über dem Regelsatz von 75 Euro belangt worden ist.

Aus diesem Grund vermutet die Zeitung, dass womöglich weitere Tatbestände zu einem erhöhten Bußgeld führten.

Klenk sagte diesbezüglich, dass sich dieser Fall mit genaueren Daten sicherlich aufklären lasse. Er betonte zudem, dass die Polizei generell „mit Augenmaß“ bei den Kontrollen vorgehe.

Sollte sich es bewahrheiten, dass die Altenpflegerin wegen lediglich zehn Minuten mit einem solch hohen Bußgeld bestraft wurde, erfolgt hoffentlich ein Umdenken.

Denn wir als Gesellschaft und natürlich die Bewohnerinnern und Bewohner der Altenheime sind auf diese Menschen mehr denn je angewiesen.

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