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85 Morde zur Last gelegt: Landgericht Oldenburg fällt Urteil gegen Ex-Krankenpfleger Niels Högel

Im Gesundheitswesen geht es in erster Linie natürlich darum, dass Patientinnen und Patienten möglichst wieder gesund werden und nach einer Behandlung zurück ins Leben kommen.

Umso schrecklicher ist der Fall, der im Jahr 2006 im niedersächsischen Delmenhorst publik wurde.

Dort hatte ein Krankenpfleger mit Namen Niels Högel von 2000 bis 2005 in verschiedenen Krankenhäusern gearbeitet und wurde dadurch auffällig, dass er häufiger in Todesfälle involviert war als andere.

Nach Ermittlungen kam dann heraus, dass Högel die Patienten durch verschiedene Medikamente zu Tode gespritzt hatte. Nach mehreren Urteilsverkündungen wurde jetzt auch das Landgericht Oldenburg tätig und verurteilte den Todespfleger zu einer lebenslangen Haft.

Solch einen Fall hatte es in Deutschland noch nie gegeben:

Der Pfleger Niels Högel, in verschiedenen Kliniken in den Jahren 2000 bis 2005 in Delmenhorst tätig, war vermehrt an den Fällen beteiligt, bei denen Patienten ums Leben kamen. Nachdem er dann glücklicherweise eines Tages erwischt wurde, wie er eine tödliche Injektion zusammenmischte, wurden Ermittlungen eingeleitet.

Schnell wurde das Ausmaß seiner schrecklichen Taten deutlich. In mehr als 200 Fällen soll Högel direkt Schuld an dem Sterben von Patienten gehabt haben.

Nach bereits rechtskräftigen Urteilen stand der Todespfleger jetzt auch vor dem Landgericht Oldenburg und wurde laut Spiegel zu lebenslanger Haft mit einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.

Dabei wurden ihm 85 Morde zu Last gelegt. Zu Beginn des Prozesses waren es noch 100 gewesen, doch in 15 Fällen sprach ihn das Gericht frei.

Fassungslosigkeit im Gerichtssaal

Bei der Urteilsverkündung zeigte sich der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann erschüttert, bei den Taten handele es sich „um etwas, was jegliche Grenze sprengt und jeglichen Rahmen überschreitet.

Herr Högel, Ihre Taten sind unbegreiflich – es ist so viel, dass der menschliche Verstand kapituliert vor der schieren Anzahl der Taten.“

Aufgrund der schwere der Taten hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe in 97 Mordfällen gefordert und eine besondere Schwere seiner Schuld beantragt, was bei der Urteilsverkündung auch mit in die Entscheidung mit einfloss.

Die Verteidigung Högels hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch in 31 Fällen gefordert und seine Rechtsanwältin, Ulrike Baumann, hob positiv hervor, dass ihr Mandant mit seinen Aussagen dabei geholfen habe, weitere Taten aufzudecken.

Ohne ihn wären diese Fälle wohl niemals aufgedeckt worden.

Högels letzte Worte, bevor es in den Knast geht

Der Gutachter Henning Saß attestierte dem ehemaligen Pfleger Ende April noch, dass er eine auffällige Persönlichkeitsstörung aufzeige und es ihm an Scham, Schuld, Reue und Empathie fehle.

Vor der Urteilsverkündung richtete Högel noch Worte an die Angehörigen der Opfer:

„Bei jedem Einzelnen möchte ich mich aufrichtig für all das, was ich Ihnen über die Jahre angetan habe, entschuldigen.“

Dem 42-Jährigen wäre im Laufe des Prozesses bewusst geworden, wie viel Leid er durch seine „schrecklichen Taten“ über die Familien gebracht hätte.

Gott sei Dank konnte der ehemalige Pfleger auf frischer Tat erwischt werden, bevor er für noch mehr Tote verantwortlich werden konnte!

Unsere Gedanken und Gebete gehen an all die zu Unrecht gestorbenen Menschen und ihre Angehörigen.