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Bayern: Rentner soll trotz Tickets wegen Schwarzfahrens 60 Euro zahlen – er hatte keinen Kugelschreiber mit

Wer die öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland benutzt, der wird in der Regel wissen, dass man diese Fahrten nur mit einem gültigen Ticket antreten darf.

Bei der Auswahl der Fahrtickets gibt es bekanntermaßen verschiedene Optionen. Von einfacher Fahrt bis hinzu einem Monatsticket ist alles dabei.

Das war auch dem 75-jährigen Rentner Rudolf Scheglmann bewusst, als er am 19. Oktober am Hauptbahnhof München in die Bayerische Oberlandbahn (BOB) steigt, wie der Focus berichtete.

Er wollte Richtung Osterhofen bei Bayrischzell fahren und hatte zuvor auch ein Bayern-Ticket gekauft.

Dem Mann war auch bewusst, dass dieses Ticket mit dem eigenen Namen unterschrieben werden muss, weswegen er die kontrollierende Schaffnerin nach Abfahrt um einen Kugelschreiber bat.

Die Frau reagierte aber ganz anders, als es sich der Rentner hätte vorstellen können.

Drama nimmt seinen Lauf

Anstatt ihm einen Stift zu geben, nahm sie ihm das Ticket nämlich ab und verlangte nach seinem Ausweis.

Sie könne ihm auch keinen Stift geben, weil derzeit verschärfte Kontrollen durchgeführt werden. Es gäbe zu viel Trickserei und Fahrkarten würden untereinander ausgetauscht werden.

Anschließend übergab sie Scheglmann einen Bußgeldbescheid über 60 Euro.

Das berichtete der 75-Jährige gegenüber der Abendzeitung und zeigt sich empört:

„Ich hab‘ gleich gefragt, weil ich ja weiß, dass man den Namen eintragen soll. Was soll diese Schikane?“

Im Oktober wurden in den Zügen des bayerischen Nahverkehrs verstärkt kontrolliert, dabei wurde insbesondere auf die korrekte Nutzung von Pauschalpreistickets, wie dem Bayern-Ticket, geachtet.

BOB-Sprecher Christopher Raabe sagte zu dem Vorgehen:

„Wir möchten die Fahrgäste sensibilisieren, wie mit diesen stark rabattierten Angeboten umzugehen ist.“

Dazu gebe es auch Durchsagen in den Zügen.

Laut Raabe habe sich Scheglmann „etwas ungeschickt“ verhalten und sich nicht ausreichend über die Beförderungsbedingungen informiert. Bayern-Tickets müssten „grundsätzlich vor Fahrtantritt unterschrieben und ausgefüllt“ werden.

„Nicht verhältnismäßig“

Der Fahrgastverband Pro Bahn stimmte in Person eines Sprechers dieser Regelung grundsätzlich zu, im Fall von Scheglmann aber „nicht verhältnismäßig“ reagiert zu haben, weil sich der Mann direkt an die Schaffnerin gewandt hatte und nicht betrügen wollte.

In solchen Fällen sei es üblich, Kulanz zu zeigen.

BOB-Sprecher Raabe bestätigt zwar diese Kulanzregelungen, weist aber gleichzeitig auch darauf hin, dass sich Fahrgäste ohne Stift an ein Kundencenter wenden, andere Fahrgäste fragen oder den Schaffner fragten sollen.

Das hatte Scheglmann aber getan und kritisiert deswegen:

„Die müssen das System ändern, sodass man direkt am Automaten seinen Namen einträgt.“

Er ist sogar in Besitz einer Seniorenkarte für das Münchner-Verkehrsnetz, das der Zug bei der Kontrolle noch nicht verlassen hatte, hätte also noch genug Zeit gehabt, das Bayern-Ticket zu unterschreiben.

Weil Scheglmann das aber nicht wusste, hatte er dieses Ticket nicht vorgezeigt und das spielte später beim BOB-Kundencenter auch keine Rolle. Da das Seniorenticket auch übertragbar ist, könne man nicht feststellen, ob er das Ticket wirklich dabei hatte.

Daher blieb es bei der vollen 60 Euro Strafe, anstatt einer Gebühr von 7 Euro.

Für Rudolf Scheglmann eine Ungerechtigkeit:

„Es geht mir nicht um die 60 Euro, sondern ums Prinzip.

Das passiert ja vielen.“

Am Samstag läuft die 14-tätige Zahlungsfrist ab, allerdings sagt der Rentner:

„Bis jetzt habe ich noch nichts gezahlt. Ich überlege, es darauf ankommen zu lassen.“

Ein verzwickter Fall, der vorerst zu Ungunsten des Rentners entschieden wurde.

Man darf gespannt sein, ob er mit einer möglichen Weigerung der Zahlung durchkommt.