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Entwurf der Großen Koalition sieht vor, dass Hartz IV-Empfänger ab Januar 2020 mehr Geld auf dem Konto haben

Ob unverschuldet oder aus eigenem Antrieb, in Deutschland nehmen aktuell knapp 4 Millionen Menschen Hartz IV, ehemals Sozialhilfe, in Anspruch.

Die einen sagen, dass es daraus kein Entkommen gibt und ergeben sich ihrem Schicksal, andere wiederum lassen sich nicht entmutigen und geben viel dafür, endlich wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen.

Dabei soll auch das Jobcenter helfen, ob mit Erfolg oder nicht, das ist gewiss personenbezogen.

Sicher ist jetzt allerdings, dass die Hartz IV-Sätze zu Beginn des neuen Jahres erhöht werden sollen.

Wer zurzeit das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, empfängt, den wird der neue Beschluss der Großen Koalition (GroKo) bestimmt freuen.

Wie die Bild nämlich berichtete, ist eine Aufstockung für alle Hartz IV-Empfänger geplant, die bereits im Januar 2020 in Kraft treten soll.

Demnach hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, der am heutigen Mittwoch von der GroKo beschlossen werden soll.

Dabei ist vorgesehen, dass der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar von ehemals 424 Euro um 8 Euro auf 432 Euro im Monat ansteigen soll.

Menschen, die mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen (etwa dem Ehepartner) in einer Wohnung leben, sieht die Verordnung einen steigenden Satz um 7 Euro auf 389 Euro vor.

Mehr Geld für Kinder und Jugendliche

Daneben sollen auch Kinder und Jugendliche, die in einem Hartz IV-Haushalt leben, ebenfalls von einer Erhöhung profitieren.

Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erwartet ein Anstieg von 6 Euro auf 328 Euro monatlich.

Kinder, die sich im Alter von 6 bis 13 Jahren befinden, haben dadurch Anspruch auf 308 Euro monatlich, was 6 Euro mehr ausmachen.

Mit 250 Euro, also 5 Euro mehr, können Kinder bzw. ihre Eltern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres ab Januar 2020 erwarten.

Diese neuen Hartz IV-Sätze haben natürlich auch Mehrkosten für den Bund und die Kommunen zur Folge.

Aufgeteilt werden diese so, dass der Bund 430 Millionen Euro übernehmen wird, die Kommunen beteiligen sich mit 20 Millionen Euro.

Diese Art Anpassung erfolgt immer automatisch und folgt dabei einem festgelegten Mechanismus.

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