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Junge (†8) vor ICE geschubst: Keine Mordanklage – Täter wegen Krankheit schuldunfähig

Frankfurt a.M./Hessen: Vor rund vier Monaten kam es zu der schrecklichen Tat auf dem Hauptbahnhof Frankfurt am Main.

Ein damals unbekannter schubste einen 8-Jährigen und seine Mutter vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte sich gerad so retten. Ihr Sohn schaffte dies nicht und verstarb an seinen Verletzungen.

Kurz darauf wurden bereits Stimmen laut, dass der Täter wohl eine psychische Erkrankung habe.

Was damals von vielen vorhergesehen wurde, soll nun vor Gericht Wirklichkeit. Habte Araya, der Täter, soll nicht wegen Mord angeklagt und wegen seines psychischen Zustandes als schuldunfähig eingestuft werden.

Keine Mordanklage – Krankheit macht Täter schuldunfähig

Seit 29. August sitzt der Mann in U-Haft.

Der Prozessbeginn vor dem Frankfurter Landgericht soll erst im neuen Jahr beginnen.

Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, wird der Täter wohl nicht wegen Mordes angeklagt. Lediglich Totschlag soll dem 40-Jährigem vorgeworfen werden.

Dabei wird klargestellt, dass er zwar einen Menschen getötet habe, aber kein Mörder ist.

Wie die FAZ nun berichtet. Wird wegen einer mutmaßlichen psychischen Krankheit und der daraus resultierenden Schuldunfähigkeit keine Anklage erhoben.

Junge (†8) vor ICE geschubst

29. Juli 2019, kurz vor 10 Uhr. Eine 40 Jahre alte Mutter läuft mit ihrem Sohn über den Bahnsteig. Auf einmal, wie aus dem nichts, schubst der 40-jährige Araya die beiden vor den einfahrenden ICE.

Im Gleisbett kann sich die Mutter noch gerade vor dem Zug retten.

Ihr Sohn schafft es nicht rechtzeitig und wird überrollt. Er stirbt sofort.

Daraufhin entstand in ganz Deutschland eine Welle aus Mitgefühl für die Opfer und Empörung über die Tat und die mutmaßliche Schuldunfähigkeit des Täters.

In den folgenden Ermittlungen kam heraus, dass der Täter Stimmen gehört haben soll.

Dazu leidet er unter Verfolgungsangst und hat große Angst vor Handystrahlen und elektromagnetischen Wellen.

Anfang 2020 wird der Prozess beginnen. Dabei wird es wohl vor allem darum gehen, wie lange der Täter in einer psychiatrische Anstalt muss.

Unser Mitgefühl gilt auch heute noch all den Freunden und Angehörigen des verstorbenen Jungen.

Mögest du in Frieden ruhen!