KZ Stutthof // Quelle: BodumiID/Shutterstock

Ehemaliger SS-Wachmann (92) wegen 5.230-fachem Mord angeklagt – Vielleicht der letzte NS-Prozess

In den vergangene Jahrzehnten gab es immer wieder Gerichtsprozesse, die ehemalige Mitglieder der deutschen nationalsozialistischen Waffen-SS für ihre Taten, die sie vor über einem halbe Jahrhundert verübten, belangten.

Im Oktober soll es nun wohl zu einem der letzten NS-Prozesse in Deutschland kommen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat dafür eine Anklage gegen einen mittlerweile 92-Jährigen eingereicht, der am Donnerstag (08.08.) zugestimmt wurde.

Von August 1944 bis April 1945 soll der Angeklagte Beihilfe zum Mord in 5.320 Fällen verübt haben.

Hamburg/Deutschland: Das nationalsozialistische Konzentrationslager Stutthof bei Danzig, im heutigen Polen, war eine der Tötungsstellen der Nationalsozialisten.

Dort waren insgesamt mehr als 100.000 Gefangene in der Zeit des Hitler-Regimes. Rund 65.000 Insassen wurden währenddessen ermordet.

Vor allem Genickschüsse, Giftgas und das Verenden lassen durch Krankheiten wurden angewandt.

Ehemaliger SS-Wachmann wegen 5.230-fachem Mord angeklagt

Wie die „Welt“ berichtet, kommt es nun zu einem der wahrscheinlich letzten deutschen NS-Prozesse. Die Staatsanwaltschaft Hamburg reichte am Donnerstag, 08. August, eine Anklage ein, die den mittlerweile 92-jährigen Bruno D. der Beihilfe zum Mord beschuldigt. In 5.230 Fällen!

Der Angeklagte war zu der Zeit, in der er im KZ Stutthof tätig war zwischen 17 und 18 Jahren alt und wurde als Wachmann eingesetzt.

Bereits im vergangenen Jahr soll er eine ausführliche Vernehmung durchlaufen haben, wo er zugab, Leichen gesehen und Schreie aus den Gaskammern gehört zu haben.

Demnach ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, dass der Mann mindestens zwischen 1944 und 1945 ein Teil der „Mordmaschinerie“ gewesen zu sein.

KZ Stutthof // Quelle: BodumiID/Shutterstock

Vielleicht der letzte NS-Prozess

Oberstaatsanwalt Lars Mahnke geht Berichten zufolge davon aus, dass der Angeklagte sich hätte versetzen lassen können. Doch er soll die „heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt“ haben.

Da das Landgericht Hamburg die Anklage gestattet wird nun am 17. Oktober der Prozessstart sein.

Es könnte einer der letzten NS-Prozesse in Deutschland werden. Deutsche Behörden ermitteln noch gegen rund zwei Dutzend namentlich Bekannte. Alle Verdächtigen sind über 90 Jahre alt.

Dadurch, dass der Angeklagte 92-Jährige noch minderjährig zur Tatzeit war, wird das Verfahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg geführt.

Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess verlaufen wird.

Es ist sehr schwierig zu verstehen und abwägen zu können, inwieweit deutsche Soldaten, vor allem Jugendliche, die Möglichkeit hatten, die Verbrechen in den KZs zu verhindern.

Trotzdem ist es vollkommen verständlich, dass diese grausamen Verbrechen nie verjähren und Schuldige auch nach Jahrhunderten bestraft werden können.