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Lockerungen ab Anfang Juli: Bundesregierung will Kontaktbeschränkungen bis Juli verlängern

Deutschland: Seit dem Ausbruch des Coronavirus in Europa, kam es in Deutschland und vielen anderen Ländern zu massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Durch Kontaktbeschränkungen wollte die Bundesregierung dabei die Verbreitung weitmöglichst verlangsamen.

Bis zum 5. Juni gelten aktuellen die offiziellen Beschränkungen, wonach noch immer nicht gestattet ist, sich mit größeren Gruppen und Freunden aus unterschiedlichsten Haushalten zu treffen.

Nun schreib soll der Bild eine Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt vorliegen, die besagt, dass die Bundesregierung die Kontaktbeschränkungen ab Anfang Juni lockern will.

Lockerung ab Anfang Juni?

Aus dem Kanzleramt soll laut dem Medienbericht ein Vorschlag erarbeitet worden sein, wie es mit den Maßnahmen rund um die Eindämmung der Pandemie weiterlaufen soll.

Thüringen und Sachsen hatten bereits angekündigt, dass sie in ihren Bundesländern an der Maskenpflicht nicht lange festhalten wollen.

Die Bundesregierung plädiert hingegen weiterhin darauf, dass die Mindestabstandsregelung von 1,5 Metern und die Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlichen Verkehrsmitteln Bestand haben sollen.

Ab dem 6. Juni soll es demnach allerdings zu Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen kommen.

Laut der Vorlage seitens des Kanzleramts heißt es:

„Private Zusammenkünfte, wenn möglich, im Freien abzuhalten, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht, und diese generell auf höchstens 20 Personen zu beschränken.“

In geschlossenen Räumen soll es bei maximal zehn Personen bleiben.

Die Bundesländer wollen dies allerdings selbst regeln.

Verlängerung bis Juli

Generell werden die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli verlängert.

In öffentlichen Raum soll es allerdings ab Anfang Juni keine allgemeinen Einschränkungen mehr geben, sondern nur bei lokalen Hotspots zu Kontaktbeschränkungen kommen.

„Angesichts der niedrigen Infektionszahlen in Deutschland soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch ab dem 6. Juni nur noch dort durch verbindliche Anordnung beschränkt werden, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert.“

Ist der Vorschlag verständlich, ab dem 6. Juni die Beschränkungen zu lockern?

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