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Gericht fällt Urteil: Corona-Regeln sind rechtswidrig – in Tschechien gelten Ausgangsbeschränkungen nicht mehr

Zwar wurden seit ein paar Tagen die Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Deutschland gelockert, doch das erfreut nicht jeden.

Insbesondere Virologen als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel sind nicht angetan, was sie auf Bildern sehen konnten, die zurzeit in den Medien kursieren. Darauf zu sehen sind nämlich wieder Innenstädte voller Menschen und Geschäfte, die von einigen Kunden besucht werden.

Deswegen wird in diesen Tagen auch darüber gestritten, ob diese Lockerungen nicht zu früh kamen, auch wenn Unternehmen natürlich auf die zahlende Kundschaft angewiesen sind, um zu überleben.

In Tschechien ging die Regierung sogar noch einen Schritt weiter, wenn auch nicht ganz freiwillig, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete.

Ein Gericht in Prag hatte die bisherigen Maßnahmen, die in dem Land seit dem 16. März galten und wonach nur Bürgerinnen und Bürger zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder in Grünanlagen spazieren gehen durften, für rechtswidrig erklärt.

Deswegen gelten diese Ausgangsbeschränkungen seit dem heutigen Tag nicht mehr, wie Gesundheitsminister Adam Vojtech überraschend am gestrigen Donnerstagabend erklärte.

„Wir respektieren dieses Urteil“

Der Politiker, der der populistischen Partei ANO des Regierungschefs und Multimilliardärs Andrej Babis angehört, sagte zu der Aufhebung lediglich:

„Wir respektieren dieses Urteil.“

Nach wie vor bleiben aber Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern verboten.

Aufgehoben ist aber auch das Ausreiseverbot für tschechische Bürger, sie müssen nach der Rückkehr nur einen negativen Coronavirus-Test vorzeigen oder anschließend in eine 14-tägige Quarantäne.

Das Innenministerium gab unterdessen an, dass das weitgehende Einreisestopp weiterhin bestehe, neue Ausnahmen gebe es nur für Geschäftsleute aus EU-Staaten.

Für tschechische Berufspendler beschloss das Kabinett darüber hinaus Erleichterungen. Diejenigen, die in Deutschland oder Österreich arbeiten, dürfen von nun an täglich die Grenze übertreten, wenn sie alle 14 Tage einen neuen und aktuellen Test auf das Coronavirus vorzeigen können.

Die Auswirkungen, die durch dieses Gerichtsurteil in Tschechien erfolgen werden, sind noch nicht absehbar.

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