Viraler Vorfall führt zu CEO-Rücktritt – wird er Coldplay verklagen?

Es kursieren Spekulationen, dass der ehemalige Astronomer-CEO Andy Byron möglicherweise rechtliche Schritte gegen Coldplay erwägt, nachdem es bei einem Konzert der Band in Massachusetts am 16. Juli zu einem viralen Vorfall kam.

Byron geriet ins Zentrum eines Internet-Sturms, nachdem er dabei gefilmt wurde, wie er während der Show die Mitarbeiterin Kristen Cabot umarmte. Ein Video ihres peinlichen Moments auf der Leinwand (übertragen über die Videoleinwand) wurde schnell viral auf TikTok, führte zu weitverbreiteter Kritik und letztendlich zu Byrons Rücktritt von seiner CEO-Position.

Unternehmen reagiert mit klarer Stellungnahme

In einer Stellungnahme in den sozialen Medien äußerte sich Astronomer direkt zu der Situation: „Wie bereits zuvor erklärt, ist Astronomer den Werten und der Kultur verpflichtet, die uns seit unserer Gründung geleitet haben. Von unseren Führungskräften wird erwartet, dass sie den Standard sowohl in Verhalten als auch in Verantwortlichkeit setzen, und kürzlich wurde dieser Standard nicht erfüllt.“

Das Unternehmen fügte hinzu: „Andy Byron hat seinen Rücktritt eingereicht, und der Vorstand hat diesen angenommen. Der Vorstand wird mit der Suche nach unserem nächsten Geschäftsführer beginnen, während Mitgründer und Chief Product Officer Pete DeJoy weiterhin als Interims-CEO fungiert.“

Weder Byron noch Cabot haben sich öffentlich zu dem Vorfall geäußert.

Rechtliche Schritte gegen Coldplay aussichtslos

Seit der Clip viral ging und zu Byrons beruflichem Niedergang führte, haben einige im Internet spekuliert, ob er möglicherweise rechtliche Grundlagen hätte, Coldplay wegen Rufschädigung zu verklagen. Rechtsexperten sagen jedoch, dass ein solcher Fall vor Gericht keinen Bestand hätte.

„Alle rechtlichen Ansprüche von Byron wären von vornherein zum Scheitern verurteilt“, sagte Ron Zambrano, ein Anwalt bei West Coast Employment Lawyers, in einer Stellungnahme gegenüber The Mirror.

„Er hat keine Grundlage zu klagen. Erstens würde es sofort als Einschränkung der kreativen Meinungsäußerung und Coldplays Fähigkeit, während ihrer Auftritte künstlerisch zu sein, abgewiesen werden. Zweitens haben Byron und Cabot ihr Recht auf Privatsphäre aufgegeben, als sie an einer öffentlichen Veranstaltung teilnahmen. Ihre öffentliche Zuneigungsbekundung geht auf ihr Konto, nicht auf Coldplays. Sie wurden einfach erwischt.“

Experten einig: Kein Recht auf Privatsphäre in der Öffentlichkeit

Unterhaltungs- und Zivilrechtsanwalt Tre Lovell von The Lovell Firm stimmte Zambranos Ansicht zu: „Wenn man in der Öffentlichkeit ist, hat man kein Recht auf Privatsphäre für seine Handlungen. Menschen dürfen einen fotografieren und filmen.“

Er führte weiter aus: „Was Menschen nicht tun können, ist dieses Material zu verwenden, um das Recht auf Publicity zu verletzen, wie mit dem eigenen Bild Profit zu machen, oder einen in falscher oder diffamierender Weise darzustellen. Aber nichts an dieser Situation qualifiziert sich dafür.“

Da beide Anwälte übereinstimmen, scheint klar zu sein, dass der virale Moment zwar berufliche Konsequenzen für Byron hatte, ihm aber wenig rechtliche Handhabe gegen Coldplay zur Verfügung steht.

 

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