Ein 32-Jähriger wurde wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er hat zwischen Juni und Oktober 2015 wiederholt seinen Hund geschlagen, getreten und sogar gebissen, wie tv2.no berichtet.
Bildquelle: Shutterstock. Beim Hund auf dem Foto handelt es sich nicht um den Hund aus der Geschichte.
Der Mann aus Norwegen hatte am 4. Oktober 2017 seinen Gerichtstermin. Berichten zufolge hat er seinen Hund wiederholt mit großer Kraft getreten und geschlagen und ihm immense Schmerzen zugefügt.
Mindestens einmal hat er im Brustkorb-Bereich als Folge der Gewalteinwirkung starke Schmerzen erlitten, wie tv2.no berichtet.
Widerliche Tierquälerei
Dem Mann wird zudem vorgeworfen, seinen Hund so kräftig gebissen zu haben, dass er davon Wunden davontrug.
Berichten zufolge hat er den Hund oft und lange allein gelassen, ohne ihn je in tierärztliche Behandlung oder Pflege zu geben. Auch Nachlässigkeit wurde ihm daher vorgeworfen.
Nun wurde er zu 21 Tagen im Gefängnis und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. In den kommenden fünf Jahren wird er außerdem keine Hunde besitzen dürfen.
„Das Gericht nimmt besondere Rücksicht auf die Tatsache, dass es sich hier um einen Fall äußerst langer und ernster Gewalt und Vernachlässigung gegenüber desselben Hundes handelt,“ heißt es im Prozessbericht.
Was halten Sie von dieser Strafe? Ist eine Gefängnisstrafe zu hart, oder sind 21 Tage zu lasch? Teilen Sie uns in den Kommentaren Ihre Meinung mit.
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