Foto: Polizei Essen/Mülheim

Hündin von Brücke geworfen, wird tot geborgen: Polizei sucht nach dem Tierquäler

Der Polizei fahndet nach einem Tierquäler, der sich seiner Hündin kurz vor Silvester entledigt hat, indem er sie von einer Brücke in die kalte Ruhr warf. Das Tier erfrierte laut Berichten von Zeugen im Fluss, der Halter ist noch auf freiem Fuße. Nun geht die Polizei ersten Hinweisen nach. Einer davon stammt von einem jungen Mann, der das Verbrechen gesehen haben soll, berichtet waz.de.

Verbrechen mit Zeugen

Als sich der 16-Jährige am Samstag, den 29.12.2018, mit seiner kleinen Schwester und ein paar Freunden wie so oft unter einer über die Ruhr führende Brücke traf, hörten sie plötzlich etwas in den Fluss plumpsen. Zunächst dachten sie, es müsse sich um einen Stein handeln, doch das Ding im Wasser bewegte sich und trieb ruhrabwärts.

Die Jugendlichen stellten den Unbekannten auf der Brücke zur Rede, doch ein Geständnis erhielten sie nicht. Er habe nur Kleinteile in den Fluss geworfen, soll der Mann behauptet haben. Auf die Nachfrage nach der Leine und dem Halsband in seiner Hand soll er gemeint haben: „Der Hund schwimmt nur zum Rand.“ Danach habe der etwa 40-Jährige in Richtung Stadtmitte das Weite gesucht, während die Zeugen die Polizei kontaktierten.

Foto: Polizei Essen/Mülheim

In der Kälte verendet?

Als zwei Männer die Hündin in Höhe der Eisenbahnbrücke aus dem kalten Wasser ziehen, bewegt sie sich nicht mehr. Ab dem Stadthafen habe sich das Tier nicht mehr bewegt, behauptet der 16-jährige Schüler. Der Kadaver kommt ins Tierheim, wo eine Untersuchung nahelegt, dass der Vierbeiner schon lange vor einem Tod verwahrlost gewesen sein muss. „Die Krallen waren sehr lang, die Zähne nicht mehr so in Ordnung. Und der Bluterguss am Oberkörper war auch nicht von schlechten Eltern,“ meint Marion Niederdorf, die Leiterin des Tierheims von Mühlheim. Ob das Tier wirklich noch am Leben war, als es in den Fluss geworfen wurde, soll eine Obduktion feststellen.

Falls der unbekannte Täter geschnappt wird, wird er sich mindestens wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten müssen. Jener kann eine Geldbuße, oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren mit sich ziehen. Sollte der Mann, falls man ihn überhaupt findet, keine Vorstrafen haben, ist eine Gefängnisstrafe jedoch unwahrscheinlich.

Zeugen können sich bei der Polizei unter 0201/829-0 melden.