Krankenzeit, um sich um kranke Hunde zu kümmern: Dieses Land schreibt gerade Geschichte

Von der Arbeit zu Hause bleiben, weil der kranke Hund dringend Pflege benötigt? Für viele Haustierbesitzer keine allzu abwegige Vorstellung.

Leider handelt es sich dabei noch um utopische Zukunftsmusik. In den meisten Köpfen muss sich erst einmal festsetzen, dass Tieren überhaupt irgendwelche Rechte zuteil werden. „Urlaub“ für einen Köter? Eine radikale Idee in unserer Gesellschaft, in der Arbeit als das höchste Gut gilt.

In Italien ist man seit letzter Woche einen Schritt näher an der Zukunft. Zum ersten Mal hat ein Gericht einer Frau das Recht zugesprochen, krankheitsbedingt zu Hause zu bleiben – nicht etwa, um selbst zu genesen, sondern um sich um ihren kranken Hund zu kümmern.

Es ist ein wichtiger Schritt nach vorne,” erklärt Gianluca Felicetti, Präsident der des italienischen Bundes gegen Tierversuche.

Die Frau, die anonym geblieben ist, verpasste zwei Arbeitstage, als sie sich nach dessen OP um ihren zwölfjährigen English Setter Cucciola kümmerte.

Bildquelle: Shutterstock

Die Anwälte der Frau, die dem Bund gegen Tierversuche angehören, argumentierten, dass es sich bei der Pflege eines kranken Haustiers um eine „ernsthafte oder familiäre Angelegenheit“ handelt, die unter das Krankenstand-Gesetz Italiens fallen. Das Gericht pflichtete ihnen bei.

Es ist ein wichtiger Schritt nach vorne, der anerkennt, dass Tiere, die nicht zum finanziellen Vorteil oder als Nutztiere gehalten werden, effektiv zur Familie gehören,“ so Gianluca Felicetti laut der BBC.

Ein Präzendenzfall

Die Anwälte der Frauen hoffen, dass dieser Fall erst der Anfang war. Das Gericht hat zum ersten Mal diese Erlaubnis ausgesprochen, auf die sich künftig weitere Haustierbesitzer stützen könnten. Italien schreibt damit Geschichte.

Was denken Sie: Fortschritt oder unnötige Verschwendung von Arbeitszeit? Lassen Sie uns Ihre Meinung in den Kommentaren wissen und teilen Sie diese Neuigkeiten mit Ihren Freunden!

Ein Beitrag von Newsner. Schenken Sie uns ein ‚Gefällt mir‘!