Symbolbild: Shutterstock/Jessie et Nono

Leimen (Ba.-Wü.): 2 Kampfhunde zerfleischen Gesicht von Jugendlichem (15)

Eine Debatte, die uns nun schon beinahe Jahrzehnte begleitet. Wie gesichert dürfen ausgewiesene Kampfhunde-Rassen in der Öffentlichkeit umherlaufen?

Oftmals wird ein Verbot oder ein Maulkorbzwang den Hunden nicht gerecht, da diese gut erzogen und von freundlichem Gemüt sind.

Leider kommt es trotzdem immer wieder zu negativ Beispielen, die die Debatte erneut anheizen und dafür sorgen, dass ganze Rassen grundsätzlich verboten oder reguliert werden.

Nun kam es zu einem üblen Kampfhunde-Angriff in Baden-Württemberg.

Leimen: Mitten im kleinen Ort in Baden-Württemberg kam es zu einer schweren Hunde-Attacke.

Drei Jugendliche waren mit dem Fahrrad unterwegs, als sie an einem 16-Jährigen vorbeifuhren. Dieser ging gerade mit seinen zwei American-Staffordshire-Terrier-Mix-Hunden Gassi.

Während die Teenager an den Hunden vorbeifuhren, gerieten sie in Rage. Wie sich herausstellte, waren beide nicht angeleint und rissen sich umgehend von ihrem Herrchen los.

Jagten die Jugendlichen & zerfleischten Gesicht

Die beiden Hunde verfolgten die Radfahrer und holten einen 15-Jährigen ein. Sie verbissen sich umgehend in seinem Gesicht. Der Jugendliche, der mit den Hunden Gassi war, konnte sie nur mit Gewalt von ihrem Opfer trennen.

Der Angegriffene liegt nun mit schwersten Gesichtsverletzungen im Krankenhaus.

Kampfhunde, Leimen
Symbolbild: Shutterstock/Jessie et Nono

Wie die Bild berichtet, gab Mannheims Polizeisprecher Dieter Klumpp ein Statement ab:

„„Die gerade mal elf Monate alten Kampfhunde waren bei der Stadt angemeldet und gechipt. Zudem sollten sie ab nächsten Monat zum Wesenstest.“

American-Staffordshire-Terrier-Mix dürfen laut Gesetz nur einzeln und von einem mindestens 18-Jährigen geführt werden. Außerdem müssen die Tiere erst einen Wesenstest machen, bevor sie ohne Leine und Maulkorb in der Öffentlichkeit sein dürfen.

Die Hunde sind nun beschlagnahmt worden. Der 16-Jährige, der die beiden Gassi führte, wird nun der fahrlässigen Körperverletzung bezichtigt.

Zeugen des Vorfalls können sich unter der 0621/714970 melden.

Wir wünschen dem Opfer eine schnelle und vollständige Genesung!

Trotzdem ist es wichtig, dass wir Hunde separiert betrachten und Kollektivstrafen vermeiden.