Als man die ausgesetzte Mischlingshündin in einem Gebüsch kauernd entdeckte, war ihr kindskopfgroßer Tumor bereits aufgeplatzt.
Für die Hündin kam jede Hilfe zu spät: Der von Passanten gerufene Tierarzt konnte ihr Leid nur noch beenden. Mittlerweile wurde die Halterin der Hündin ermittelt.
Auch für den Hamburger Tierschutzverein handelte es sich um einen besonders grausamen Fall von Tierquälerei. Der schmerzvolle Tumor der Mischlingshündin wurde lange ignoriert, bis man sie schließlich zum Sterben einfach aussetzte.
Am 22. Juli entdeckten Passanten das Tier in einem Gebüsch. Die Hündin war abgemagert und konnte sich wegen des bereits aufgeplatzten Tumors weder schmerzfrei hinlegen, noch richtig stehen. Der Tierarzt erlöste die Hündin mit dem braun-schwarzen Fell von ihren Qualen.
Hinweise der Bevölkerung führten den Tierschutzverein schließlich zur Halterin, die zugab, die Hündin schwer vernachlässigt zu haben. Ihre Aussetzung durch drei Bekannte begrüßte sie.
Nachbarn schauten weg
Der Hamburger Tierschutzverein ist dankbar für die Hilfe der Öffentlichkeit beim Aufspüren der Halterin. Für die Untätigkeit der Nachbarn, die von der Verfassung der Hündin wussten, gebe es jedoch kein Verständnis: „Wir sind froh über die vielen konkreten Hinweise aus der Bevölkerung, die letztlich zur Ermittlung der Tierhalterin geführt haben“, meint Sandra Gulla, die 1. Vorsitzende des Vereins. „Was wir aber gar nicht verstehen können, ist, dass zahlreiche Nachbarinnen und Nachbarn seit Monaten von der schweren Erkrankung der Hündin wussten und uns oder die zuständigen Behörden nicht informiert haben.“
Um Leid wie jenes der Hündin zu vermeiden, bittet der Verein um Solidarität: Wer Zeuge von Tierquälerei wird, sollte sich an die entsprechenden Behörden wenden. „Hätte jemand frühzeitig Courage bewiesen und auf die schwer leidende Hündin aufmerksam gemacht, hätte man sie vielleicht retten, jedenfalls ihr unermessliches Leid ersparen können.“
Strafe für die Halterin
Der Tierschutzverein hat den Fall mittlerweile an die Polizei übergeben. Der Halterin drohen ernsthafte Konsequenzen: Ein Tier auszusetzen verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Weil sie der Hündin zudem ihre dringend benötigte tiermedizinische Behandlung verwehrte, könnte sich die Halterin auch wegen einer Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes verantworten müssen. Jene kann eine Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Die Botschaft des Hamburger Tierschutzvereins ist von großer Bedeutung: Wir dürfen im Angesicht solchen Unrechts nicht wegsehen. Teilt diesen Beitrag, wenn ihr bei Tierquälerei kein Auge zudrückt.