Foto: ronstik/Shutterstock.com (Symbolbild)

Frankfurt: 71-Jähriger hat sechs Richtige und knackt 3,2 Millionen Euro Jackpot – Regel verhindert Auszahlung

Jeder, der schon einmal Lotto gespielt hat, träumt in solchen Moment vom großen Geld und einem Leben ohne irgendwelche Geldsorgen.

Trotz einer eher geringen Gewinnchance von 1:140 Millionen spielen wöchentlich mehrere Millionen Menschen in Deutschland Lotto und sitzen bei der Ziehung gespannt vor dem Fernseher.

Einer von ihnen war auch der 71-jährige Rainer Henning, der in seinem Frankfurter Laden wieder einmal einen eigenen Lottoschein einreichte, das berichtete der Münchner Merkur.

Und dann passierte das Unfassbare: Beim Blick auf den Schein sah Henning, dass er wirklich sechs Richtige hatte. Er wähnte sich als Gewinner von 3,2 Millionen Euro, doch so kam es für ihn leider nicht.

Denn nach ein paar Tagen bekam der 71-Jährige Post von Lotto. In dem Anschreiben hieß es, dass man ihm seinen Gewinn nicht auszahlen könne, weil Henning Eigentümer einer Lottobude sei und er seinen Lottoschein dort abgegeben habe.

Das tut der Pechvogel zwar schon seit Jahren, ist aber laut Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht erlaubt.

Gegen Glücksspielsucht

Dieses Gesetz wurde verabschiedet, um einer möglichen Glücksspielsucht entgegenzuwirken und es Menschen, die sozusagen an der Quelle sitzen, nicht noch einfacher zu machen.

Eine Sprecherin von Lotto erklärte, es gehe darum, „dass ein Lottoverkäufer nicht einen Schein nach dem anderen einlösen kann. Das tut uns sehr leid, aber das Gesetz muss angewendet werden.“

Als wäre diese Nachricht nicht schon niederschmetternd genug, kommt es für Henning noch schlimmer.

Bei seinem eingelösten Schein handelt es sich nämlich um einen Systemschein, durch den die Gewinnwahrscheinlichkeit höher ist, da mehr Zahlen getippt werden dürfen. Dadurch verringert sich am Ende der Gewinn, weil er unter mehr Mitspielern verteilt wird.

Der Mann aus Frankfurt hätte sich dadurch noch immerhin über 24.000 Euro freuen können, doch daraus wurde aufgrund des oben genannten Gesetzes ebenfalls nichts.

Stattdessen erließ ihm die Lotteriegesellschaft den Einsatz in Höhe von 36,25 Euro, ein kleines Trostpflaster zumindest.

Wie wahrscheinlich viele Menschen auch, hätte Henning den Gewinn gut für den Ruhestand gebrauchen können. Der 71-Jährige plant nämlich damit, seinen Laden in gut zwei Jahren zu schließen und eine zusätzliche finanzielle Geldspritze hätte da durchaus geholfen.

Statistisch gesehen ist es aber unwahrscheinlich, dass Henning bis dahin noch einmal sechs Richtige haben wird.

So eng können Glück und Leid manchmal nebeneinander liegen.

Ob sich der Lottoladenbesitzer dadurch davon abhalten lässt, weiter Lotto zu spielen, ist nicht bekannt.

Teile diesen Artikel, um dein Mitgefühl mit dem nichtgewinnenden Gewinner auszudrücken.