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Vater kümmert sich um seine behinderten Zwillinge: Verliert deswegen Job nach 20 Jahren

Wien/Österreich: Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen nahezu jeden Bereich.

Neben den Kindergärten und Schulen, die vorrübergehend geschlossen wurden, waren auch Tageswerkstätten für Menschen mit Behinderung geschlossen.

Für einen Vater aus Wien stellte ihn vor eine wichtige Entscheidung. Gemeinsam mit seiner Frau kümmert er sich um ihre Zwillinge.

Da die Tageswerkstätte des einen Sohnes schloss, wollte er die Familie zu Hause unterstützen. Seine Firma feuerte ihn daraufhin nach 20 Jahren.

Vater kümmert sich um seine behinderten Zwillinge

Gegenüber der Kronen Zeitung berichtet Klaus R. von seiner Misere.

Der „Vater von Zwillingen mit besonderen Bedürfnissen“, musst sich entscheiden, ob er weiterhin arbeiten geht oder sich um seine Zwillinge kümmert.

Wegen des Coronavirus wurde die Tageswerkstätte für Behinderte, die eines seiner 26-jährigen Kinder besuchte, musste schließen.

Normalerweise ging der Vater ganztätig arbeiten, seine Frau kümmerte sich um das andere Kind zuhause.

„Ich stand vor der Entscheidung zwischen Arbeit und Hilfe zu Hause.“

Verliert deswegen Job nach 20 Jahren

„Ich habe mich für Letzteres entschieden und nach 20 Jahren in leitender Funktion meinen Job verloren.“

Es gab in Österreich zwar die Möglichkeit, eine dreiwöchige Sonderbetreuungszeit zu nehmen. Dabei musste allerdings der Arbeitgeber sein Einverständnis geben.

Doch die Tageswerkstätten sind deutlich länger geschlossen. So kommt es zu einem enormen Zwiespalt für den Familienvater.

Er versuchte sich an mehrere Behörden wenden, bekam aber keine Unterstützung.

„Offenbar haben wir, die Gruppe der pflegenden Angehörigen, keine Stimme in der Öffentlichkeit.“

Der 59-jährige Vater soll sich um einen Zuschuss bemühen, um so finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Eine Antwort, wie er in seinem Alter noch einen neuen Job finden soll, mit dem er seien Familie ernähren kann, kann ihm niemand sagen.

Ein Zwiespalt, in dem eigentlich kein arbeitendes Elternteil stehen dürfte.

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