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Altenpflegerinnen sollen Seniorin um Geld betrogen haben: Wollten Rentnerin aus Angst vergiften

Basel/Schweiz: Mit dem Coronavirus ist auch für eine längere Zeit der Fokus der gesamten Öffentlichkeit auf den vielzähligen Frauen und Männern in den medizinischen Berufen gewesen.

Menschen standen auf ihren Balkonen, um für die Pflegekräfte und Mediziner*innen zu applaudieren.

Immer mehr Bürger*innen wurde klar, dass die Arbeit, die diese Menschen verrichten, nicht nur sehr wichtig für jeden im Land ist, sondern auch noch oft zu wenig finanziell gewürdigt wird.

Der Fall von zwei Altenpflegerinnen aus der Schweiz zeigt nun, dass Menschen in Pflegeberufen teilweise bis ans Äußerte getrieben werden.

Altenpflegerinnen sollen Seniorin um Geld betrogen haben

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft verhandelt gerade vor dem Strafgericht eine Anklage gegen zwei Frauen, die als Pflegekräfte in einer Seniorenresidenz gearbeitet hatten.

Die Angeklagten sind 31 und 44 Jahre alt und waren langjährig als Altenpflegerinnen aktiv.

Anfang 2019 hatte eine der Frauen eine Seniorin, die in der Residenz lebt, dem Gericht zufolge Geld gestohlen. Laut der Anklage hat die Pflegerin die Rentnerin um Geld betrogen und sich dabei ihren geistigen Gesundheitszustand zunutze gemacht.

Nachdem die Altenpflegerinn daraufhin Angst bekam, damit auffliegen zu können, bat sie um die Mithilfe ihrer Kollegin, mit der sie gemeinsam Gift besorgt hatte.

Wollten Rentnerin aus Angst vergiften

Mehrfach sollen sie daraufhin versucht haben, die Seniorin zu vergiften, damit der betrug nicht auffällt.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat nun daher gegen beide Frauen Anzeige erhoben, berichtet die Badische Zeitung.

Eine der Angeklagten soll dabei wegen mehrfach versuchten Mordes angeklagt werden. Außerdem kommen eventuell noch Anklagen wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung, Veruntreuung und Vorbereitungshandlung zu Mord oder vorsätzlicher Tötung hinzu.

Für die wohlmögliche Komplizin wartet eine Anklage wegen Gehilfenschaft zu mehrfach versuchtem Mord oder vorsätzlicher Tötung.

Bis zum Verhandlungsbeginn, der aktuell noch offen ist, wird die Staatsanwaltschaft auch hier keine weiteren Details veröffentlichen.

Wie in jeder Anklage gilt auch in diesem Fall solange die Unschuldsvermutung, bis das Gericht die Altenpflegerinnen für schuldig befindet.