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Brandenburg: Anonymer Anrufer verpfeift Familie aus Berlin, die in Ferienhaus wohnt – herrscht Beherbergungsverbot

In den letzten Woche sind die Infektionszahlen in Deutschland wieder massiv angestiegen und die Bundesregierung bzw. Bundesländer haben sofort reagiert.

Besonders in Großstädten wie Berlin oder Köln wurde die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten und dadurch zu Risikogebieten erklärt. Und das hat Auswirkungen auf mögliche Reisen innerhalb Deutschlands.

So hat etwa Brandenburg ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten ausgesprochen. Das heißt, man darf nur noch mit einem negativen Corona-Test dort Urlaub machen. Das betrifft den Aufenthalt in einem Hotel oder einem Ferienhaus.

Wie der Tagesspiegel berichtete, kam es in diesem Zusammenhang in Brandenburg nun zu einem Vorfall.

Am vergangenen Freitagabend hat sich nämlich ein anonymer Anrufer bei der Polizei gemeldet, dass sich eine vierköpfige Familie aus Berlin in Neuruppin in einem Ferienhaus eingemietet habe.

Weil hier ein Verstoß gegen das Beherbergungsverbot vorliegen könnte, seien die Beamte noch am selben Abend diesem Hinweis nachgegangen, wie die Polizeidirektion Nord am Sonntag berichtete.

Konnten keine negativen Corona-Tests vorweisen

Bei dieser Kontrolle kam heraus, dass die Familie keinen negativen Corona-Test vorweisen konnte. Das Haus stehe aber in einem ländlich gelegenen Ortsteil der Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ohne direkte Nachbarhäuser, wie ein Polizeisprecher auf Anfrage sagte.

Weil die Kinder auch bereits schliefen, sei die Familie von den Beamten nur über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln belehrt worden, habe aber weiterhin in dem Ferienhaus bleiben dürfen.

Die Polizei meldete die Familie beim Gesundheitsamt, das nun über mögliche Konsequenzen entscheiden müsse.

Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot sind unterdessen Berufspendler, Tagesausflügler und Besucher.

Wer einen negativen ärztlich attestierten Corona-Test hat, der höchstens 48 Stunden vor der Abreise gemacht wurde, oder etwa beruflich reisen muss, darf in Brandenburg übernachten.

Grundvoraussetzung ist hier aber auch, dass keine Covid-19-Symptome vorliegen.

Natürlich ist es wichtig, weiterhin aufmerksam zu sein und sich an die Regeln und Maßnahmen zu halten.

Allerdings darf kein Misstrauen innerhalb der Bevölkerung entstehen, ansonsten führt das nur zu weiteren Spannungen.

Teile diesen Artikel, wenn du dir eine klarere Linie vonseiten der Bundesregierung im Umgang mit dem Coronavirus wünschen würdest.

 

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