Frankreich: Frau (66) wird für Ehe-Aus schuldig gesprochen – wollte keinen Sex mit gewalttätigem Ehemann

Auch wenn das Konstrukt Ehe für viele Menschen keine große Bedeutung wie noch vor ein paar Jahrzehnten hat, entscheiden sich noch welche dafür.

Allerdings sind Zweckehen oder Ehen, die aufgrund eines nicht geplanten Nachwuchses entstehen, nicht mehr so weit verbreitet. Mittlerweile legen die Menschen Wert darauf, wenn dann aus Liebe und Zuneigung zu heiraten.

Dass diese Beziehung aber auch viel Arbeit bedeutet und nicht immer alles Friede, Freude, Eierkuchen ist, sollte jeder Ehepartnerin und jedem Ehepartner bewusst sein.

Darum kann es auch mal vorkommen, dass der eine Teil eine Ehe wieder scheiden lassen möchte. Doch das verläuft in den seltensten Fällen geräuschlos ab und kostet neben Geld auch viel Nerven und Durchhaltevermögen.

Ein Scheidungsfall aus Frankreich, der momentan für viel Aufregung sorgt, ist dafür ein schockierendes Beispiel, wie RTL berichtete.

Ehe voller Gewalt und Drohungen

Dort möchte sich nämlich eine 66-jährige Frau nach 27 Jahren Ehe von ihrem Mann scheiden lassen. Sie hatte genug von „Gewalt“ und „Drohungen“ und wollte um jeden Preis ihren gewalttätigen Ehemann verlassen.

Deswegen reichte sie im Jahr 2015 die Scheidung ein und der Fall landet vor einem Gericht in Versailles bei Paris. Aus diesem Prozess wird nahezu ein Scheidungskrieg, der drei Jahre lang bis zum ersten Urteil verhandelt wird.

In diesem Prozess wehrte sich der Mann gegen die Vorwürfe seiner Frau und beschuldigt sie, dass sie ihren „ehelichen Pflichten“ nicht nachgekommen sei.

Seit 2004 hätten die beide laut Angabe des Mannes nicht mehr miteinander geschlafen. Im Zuge dessen gab die Frau zu, den Sex mit ihrem Ehemann verweigert zu haben, aber das aus gutem Grund.

Er habe sie nämlich geschlagen und nach einem Arbeitsunfall habe sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert.

Für den Richter waren diese Gründe aber anscheinend keine Rechtfertigung, sich so zu verhalten. Er gab dem Mann Recht, obwohl es im französischen Zivilgesetzbuch kein Gesetz gibt, dass die Einhaltung „ehelicher Pflichten“ gebietet.

Frau bekommt alleinige Schuld

Im Jahr 2019 wurde die Frau allein für schuldig erklärt und laut des Urteils und ihres Eingeständnisses habe sie „in schwerer und wiederholter Weise ihre ehelichen Pflichten in einer Art und Weise verletzt, die ein weiteres Zusammenleben unannehmbar gemacht hat“.

Dabei soll sich der Richter auf ein Präzedenzurteil aus dem Jahr 1996 berufen haben. Damals sei entschieden worden, dass man dem Gatten offenbar nicht länger als ein Jahr den Geschlechtsverkehr erbieten dürfe.

Gegen dieses Urteil wehrte sich die 66-jährige Frau und sie legte Berufung ein, doch sie hatte damit keinen Erfolg.

Das Kassationsgericht in Paris, die höchste Instanz in Frankreich, erklärte das Urteil für rechtskräftig.

Für die Frau ist klar:

„Ich empfinde das als Rechtsverweigerung und Skandale.“

Sie kündigte gleichzeitig an, vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen zu wollen.

Mehrere Frauenstiftungen und andere Organisationen, die sich für Frauenreichte in Frankreich einsetzen, wollen sie dabei unterstützen.

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