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Autofahrer (†43) schleudert in Fluss: Mann und kleiner Junge (†9) tot aus Wrack geborgen

Anklam/Mecklenburg-Vorpommern: Im Winter sind die Fahrbahnbedingungen oft nur schwer mit dem Auge einzuschätzen.

Oft sind bei Kälte und Schneefall oder Regen Fahrbahnen glatt und rutschig. So kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.

In Mecklenburg-Vorpommern kam ein Autofahrer mit seinem PKW von der glatten Fahrbahn ab und stürzte in einen Fluss.

Einsatzkräfte konnten nur noch die Leichen des Fahrers und des neun Jahre alten Beifahrers bergen. Weiter Hintergründe des Vorfalls sind noch nicht vollständig aufgeklärt.

Mann und Junge stürzen in Fluss

Die Polizei Neubrandenburg musste in einer Pressemitteilung bekannt geben, dass am Mittwochabend zwei Personen bei einem tragischen Autounfall ums Leben kamen.

Nachdem ein Zeuge gegen 20.15 Uhr die Einsatzkräfte alarmierte, dass er gerade einen PKW dabei gesehen habe, wie er mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkam und in den Fluss Peene schlidderte.

Bei Schneefall und glatter Fahrbahn muss der Volvo eines 43-jährigen Mannes bei einer Linkskurve von der Straße abgekommen sein.

Der Autofahrer hatte den neun Jahre alten Sohn seiner Lebensgefährtin bei sich, als sie gemeinsam in die Peene stürzten und im Auto untergingen.

Die insgesamt 23 Einsatzkräfte trafen am Unfallort ein, als der Wagen bereits fünf Meter unter Wasser war.

Zwei Rettungsbote und Berufstaucher aus Stralsund waren bei der Bergung im Einsatz. Da man nicht sofort das Autowrack orten konnte, dauerte es eine Weile, ehe man die verunglückten Personen erreichen konnte.

Der Notarzt konnte nach der Bergung allerdings nur noch den Tod des Mannes und des kleinen Jungen feststellen.

Die Mutter des Neunjährigen und alle Einsatzkräfte wurden umgehend seelsorglich versorgt.

Die Polizei muss nun noch genauere Hintergründe und die tatsächliche Unfallursache ermitteln. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es sich um überhöhte Geschwindigkeit bei den vorherrschenden Gegebenheiten gehandelt habe.

Unser tiefes Beileid und Mitgefühl gelten der Familie und den Freunden der Verstorbenen.