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Vor „vierter Welle“: Weitere Einschränkungen für Ungeimpfte ab Herbst vonseiten der Bundesregierung geplant

Nachdem in den vergangenen Monaten die Corona-Zahlen in Deutschland gesunken sind, geht der Trend aktuell in genau die entgegengesetzte Richtung.

Täglich stecken sich Tausende Menschen an und auch die Todeszahlen steigen wieder. Aus diesem Grund sprechen viele Expertinnen und Experten bereits von der vierten Welle, die im Herbst in der Bundesrepublik ihren Höhepunkt erreichen könnte.

Das Gesundheitsministerium möchte aus diesem Grund schnellstmöglich handeln, wie die Welt berichtete.

Laut den Plänen des Ministeriums soll die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in Zukunft nur unter Einhaltung der sogenannten „3G-Regel“ möglich sein und auch ein Datum für ein Ende der Maskenpflicht wird genannt.

In einem Bericht des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, dass es mit Blick auf Herbst und Winter es weitere Schutzmaßnahmen brauche, „um das Gesundheitswesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht geimpft werden können, vor einer möglichen folgenreichen Erkrankung zu schützen“.

Bericht an Bundesländer und Bundestag gesandt

Diese Forderungen wurden an die Bundesländer als auch den Bundestag zugesandt und liegen ebenfalls der Deutschen Presse-Agentur vor.

Allerdings könnten aufgrund der fortgeschrittenen Impfkampagne die Schutzmaßnahmen moderater ausfallen als im letzten Herbst und Winter.

Im Bericht heißt es:

„Ein so einschneidender Lockdown wie in der zweiten und dritten Welle wird aller Voraussicht nach nicht notwendig sein“.

Neben einer hohen Impfquote sei demnach „durchgängig und inzidenzunabhängig“ das weitere Einhalten von Basis-Maßnahmen wie Abstand, Hygiene und Maskentragen nötig.

Insbesondere dort, wo in geschlossenen Räumen viele Menschen zusammentreffen, bei denen der Impfstatus nicht bekannt ist, oder unter denen besonders verletzliche Personen sein könnten.

Dadurch ergebe sich die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske „bis ins Frühjahr 2022“, insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel – „für alle, auch für Geimpfte und Genesene“.

„Einhaltung der 3G-Regel“

Das Ministerium erläuterte mit Blick auf Schutzmaßnahmen zudem, dass Impfen und Testen mit hoher Wahrscheinlichkeit verhinderten, dass Personen mit hoher und damit infektiöser Viruslust einen Raum betreten:

„Daher sollte unabhängig von der Inzidenz ab Anfang/Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) möglich sein.“

Dazu gehören Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen, Großveranstaltungen drinnen und draußen.

Zudem ist in dem Bericht zu lesen, dass insbesondere für Ungeimpfte abhängig von der Impfquote, der Inzidenz nach Altersgruppen und der Rate schwerer Klinikfälle nach Altersgruppen ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden könnten.

Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie („2G statt 3G“) zählten besonders dazu.

Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 10. August über den Umgang mit den steigenden Infektionszahlen beraten wollen.

„Eine vierte Welle kündigt sich an – wenn auch noch (!) auf niedrigem Niveau. Neben dem verstärkten Eintrag von Infektionen durch Reiserückkehrer nähert sich das Kontaktverhalten der Bevölkerung dem Verhalten der Zeiten vor der Pandemie aktuell schrittweise wieder an“, schreibt das Gesundheitsministerium.

Im Herbst und Winter träten zudem saisonal verstärkende Effekte des Virus wieder auf.

„Die entscheidende Frage ist also: Wie hoch wird diese vierte Welle? Das entscheidet sich jetzt.“

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