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Wirtin verweigert Frau jegliche Hilfe bei Sturzgeburt auf Toilette – Ungeborenes Baby tot

Mannheim/Baden-Württemberg: Eine Sturzgeburt bedeutet, dass das ungeborene Kind ganz plötzlich und vor allem ungewöhnlich schnell auf die Welt kommt. Die Schwangere hat dabei nur ganz kurze Zeit Presswehen, bevor das Kind geboren wird.

Sturzgeburten können dabei auch in Zusammenhang mit Frühgeburten stehen, dabei kann es dazu kommen, dass die Babys als Totgeburten zur Welt kommen.

Im November 2018 musst eine Schwangere genau dies auf der Damentoilette eines Restaurants in Mannheim erleben.

Am Ende starb ihr ungeborenes Baby, während die Wirtin jegliche Hilfe verweigerte. Dafür wurde sie nun vom Amtsgericht Mannheim verurteilt.

Wirtin verweigert Frau jegliche Hilfe

Die schwangere Frau war im November 2018 in der 18. Schwangerschaftswoche.

Sie war in Mannheim in einem Lokal eingekehrt, als sie plötzlich mit Schmerzen auf die Damentoilette ging.

Dort erlebte sie eine Sturzgeburt und benötigte medizinische Hilfe.

Die Wirtin verweigerte der Frau daraufhin allerdings jegliche Hilfe und überließ sie sich selbst. Selbst nachdem die schwer blutende Frau um Hilfe bittet ignoriert die Wirtin die Bitten und alarmierte keine Rettungskräfte.

Das ungeborene Baby kam in der 18. Schwangerschaftswoche tot zur Welt.

Strafe wegen Unterlassung

Der Fall kam vor Gericht.

Das Amtsgericht Mannheim hatte im Prozessverlauf einen Strafbefehl ausgestellt. Zunächst legte die Wirtin Einspruch gegen diesen ein.

Am kommenden Donnerstag, 12.12., sollte deswegen ein neuer Prozess beginnen.

Dieser wurde nun gestrichen, da die Angeklagte ihren Einspruch zurücknahm.

Die Inhaberin der Gaststätte wurde wegen Körperverletzung durch Unterlassung zu 1.500 Euro Strafe verurteilt, berichtet Focus Online.

Trotz der Bitte der schwangeren Frau keine Hilfe zu leisten ist vollkommen unverständlich.

Wir müssen für Mitmenschen in Not da sein, vor allem nachdem solch ein schreckliches Unglück kurz zuvor passiert war.

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