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Hamburg: „Hellseherin“ klaut bei Heilungsritual Frau 250.000 Euro – muss dafür 3 Jahre ins Gefängnis

Befindet man sich selbst in einer Notsituation oder kennt jemanden, der schon einmal in einer war, dann weiß man, wie verzweifelt man sich vorkommt.

Ob es ein Krankheitsfall oder Geldsorgen sind, in solchen Momenten weiß man oftmals nicht mehr weiter und wendet sich deswegen an Menschen, die zumindest vorgeben, dass sie eine Lösung haben. Doch unter ihnen befinden sich nicht nur Menschen, die Gutes dabei im Sinn haben.

Das musste laut des NDR eine 54-jährige Frau aus Hamburg-Bramfeld bitter am eigenen Leib erfahren.

Schwägerin ist schwerkrank

Diese war nämlich aufgrund der schweren Krankheit ihrer Schwägerin dermaßen verzweifelt, dass sie sich an eine angebliche Hellseherin wandte, die ihr Besserung versprach.

So kam es, dass die 29-jährige Betrügerin im August 2018 ihrer Kundin erklärte, dass sie ihrer Schwägerin mithilfe eines Heilungsrituals helfen könnte.

Dafür sollte die Hamburgerin 300.000 Euro in bar besorgen und in Plastikfolie umwickelt unter ihrer Matratze verstecken. Anschließend solle sie intensiv beten. Das würde laut der 29-Jährigen aus Kerpen bei Köln dazu führen, dass die bösen Dämonen vertrieben werden.

Als dann die verzweifelte Frau nur 250.000 Euro als Bargeld zusammenbringen konnte, wollte ihr die vermeintliche Hellseherin sogar helfen und selbst noch 50.000 Euro beisteuern.

Die Frau sagte ihrer Kundin noch, dass der Heilungserfolg davon abhängig sei, dass sie auf keinen Fall unter der Matratze nachschaue.

Nach weiteren drei Monaten tat sie es aber doch und musste entsetzt feststellen, dass dort nur noch Spielgeld lag.

Der Fall ging später vor das Amtsgericht Hamburg-Barmbek, wo die Geschädigte schluchzend der Richterin sagte:

„Ich weiß, das klingt alles lächerlich. Aber meine Hoffnung war so groß.“

Und in Richtung der Angeklagten rief sie:

„Ich hab Dich damals wirklich geliebt, jetzt musst Du damit leben, dass Du für mich ein Stück Dreck bist.“

Strafe höher als gefordert

Während die Staatsanwältin zwei Jahre und sechs Monate Haft beantragt hatte, forderte ihr Verteidiger einen Freispruch.

Mit ihrem Urteil ging die Richterin aber sogar noch einen Schritt weiter und verhängte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Sie begründete das harte Strafmaß damit, dass Angeklagte bereits fünf einschlägige Vorstrafen in ihrer Akte stehen hat.

Zusätzlich muss die 29-Jährige die 250.000 Euro zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Richterin sagte in der Urteilsverkündung darüber hinaus, dass sie das Vertrauen der 54-Jährigen erschlichen und diese Notlage mit vermeintlichen Heilungsritualen ausgenutzt habe.

Ursprünglich sollte der Prozess bereits vor einem Jahr stattfinden, wurde dann aber immer wieder kurzfristig verschoben.

Eine Krankmeldung der Angeklagten an den letzten beiden Terminen führten zu weiteren Verschiebungen.

Menschen in Not handeln oftmals, ohne sich den Konsequenzen bewusst zu sein.

Das zeigt dieser Fall wieder einmal eindrücklich.

Zum Glück konnte die Betrügerin überführt und gegen sie eine entsprechende Strafe ausgesprochen werden.

 

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