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Ulm: Pflegerin soll zwei Frauen während Körperpflege sexuell missbraucht und gefilmt haben – steht jetzt vor Gericht

Hat man im Leben eines Tages ein Alter und einen körperlichen Zustand erreicht, durch den ein Leben alleine nicht mehr möglich ist, braucht man eine Alternative.

Manche Menschen haben das Glück, auf die Familie zurückgreifen zu können, andere wiederum entscheiden sich für einen Platz in einem Altersheim.

Dieser Schritt ist zwar für viele Familien eine finanzielle Belastung und er tut einigen Familienmitgliedern auch im Herzen weh, doch manchmal ist er einfach unumgänglich. Deswegen möchte man sich umso sicherer sein, dass die- oder derjenige in Sicherheit und gut betreut ist.

Daher sorgt der folgende Fall für große Aufmerksamkeit, weil diese Bedürftigkeit von einer Pflegerin in einem Heim hinterrücks und auf ekelhafte Art und Weise ausgenutzt wurde.

Ist der Tag gekommen und ein Familienmitglieder oder man selbst wird in einem Altersheim untergebracht, möchte man selbstredend, dass man dort in guten Händen ist.

Neben guter Pflege ist natürlich auch wichtig, dass man ernstgenommen und bei Problemen auch verstanden wird.

Während das wohl in den meisten Heimen funktioniert, steht jetzt eine Pflegerin vor Gericht, die laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung eine unaussprechliche Tat begangen haben soll.

Demnach wird ihr vorgeworfen, dass zwei demenzkranke Frauen bei der Körperpflege von ihr sexuell missbraucht und zusätzlich noch gefilmt worden seien.

Material übers Internet weitergeschickt

Dieses Material, bestehend aus Videos und Fotos, soll die 47-jährige Pflegerin für eine Online-Bekanntschaft gemacht haben.

Weil die Staatsanwaltschaft die Taten als Vergewaltigung wertet, lautet die Anklage auf Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses. Darüber hinaus ist in vier Fällen wegen des Erwerbs kinderpornografischer Schriften angeklagt.

In einem Heim im Landkreis Göppingen soll die Pflegerin zwischen August und Oktober 2017 soll die Pflegerin die Bewohnerinnen im Intimbereich berührt haben und dabei auch in den Körper der hilflosen Frauen gedrungen sein.

Aufgrund ihrer Demenz bewertet die Staatsanwaltschaft diese Tat als Vergewaltigung.

Weitere Heimbewohner betroffen

Mit einem Handy soll die Angeklagte dann die sexuellen Handlungen gefilmt und fotografiert haben. In den anderen vier Fällen wird ihr zur Last gelegt, Bilder und Videos von teils nackten Heimbewohnern gemacht zu haben.

Dieses Material schickte sie an die männliche Internetbekanntschaft, der sie dazu aufgefordert haben soll.

Ein separates Ermittlungsverfahren läuft daher gegen diesen Mann. Die von der Staatsanwaltschaft Beschuldigte sitzt zurzeit noch in Untersuchungshaft und hat sich bis zum heutigen Tag nicht zu den Vorwürfen geäußert.

In einem Heim muss man davon ausgehen können, dass man zu jeder Tag- und Nachtzeit in Sicherheit ist und einem erst recht nichts vonseiten des Personals droht.

Deswegen ist in diesem Fall eine lückenlose Aufklärung umso wichtiger.

Teile diesen Artikel, wenn die Alten und Schwachen unbedingt besser geschützt werden müssen.