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Das heimliche Fotografieren unter den Rock und das Gaffen an Unfallstellen ist ab Herbst strafbar

Häufig merkt man es gar nicht, doch es gibt sie: Die Menschen, die heimlich Frauen unter den Rock fotografieren und diese Fotos sogar im Internet verbreiten.

Für die Opfer ist das natürlich ohne Zweifel ein immenser Eingriff in die Privatsphäre und ein schlimmes Erlebnis. Allerdings wurden diese Taten in Deutschland bislang nicht strafrechtlich verfolgt.

Damit ist aber bald Schluss, wie die Tagesschau berichtete.

„Upskirting“ und Fotos vom Ausschnitt strafbar

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, nach dem das heimliche Fotografieren unter den Rock, das sogenannte „Upskirting“, oder in den Ausschnitt in naher Zukunft eine Straftat ist und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann.

Es ist geplant, dass das Gesetz im Herbst diesen Jahres in Kraft tritt.

Für Bundesjustizminister Christine Lambrecht (SPD) ist diese Grenzüberschreitung nicht mehr hinnehmbar. Diese Fotos verletzen nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung:

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre.“

Im vergangenen September hatte die Ministerin bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt. Grund dafür war, dass das „Upskirting“ häufig nur als Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldbußen geahndet wurde.

Laut Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, habe das die Täter aber nicht abgehalten:

„Deshalb schließen wir hier eine wichtige Strafbarkeitslücke und verschärfen das Strafrecht an dieser Stelle.“

Ähnlich sieht es auch der rechtspolitische Sprecher des Koalitionspartners Jan-Marco Luczak, der sagte, dass das heimliche Fotografieren leider immer mehr um sich greife:

„Wir steuern als Gesetzgeber jetzt entschlossen dagegen.“

Gaffer werden ebenfalls strafrechtlich verfolgt

Auch Gaffer an Unfallstellen erwarten mit dem Gesetz zur „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnehmen“ harte Strafe, das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern wurde ebenfalls zur Straftat erklärt.

Wer Schwerverletzte oder gar Tote aus „reiner Sensationsgier“ fotografiere, der „verletzt jeden menschlichen Anstand“, sagte Lambrecht.

Bis zu dieser Gesetzesänderung war das Fotografieren von Verstorbenen nicht strafbar, das Strafrecht schütze nur lebende Unfallopfer. Diese Lücke werde jetzt ebenfalls geschlossen.

Der Bundestag beschloss zudem neben dem Gesetz zur Bildaufnahmen das Tabakwerbeverbot und eine Gutschreinregelung für Pauschalreisende. Reiseveranstalter können in Zukunft ihren Kunden Gutscheine anbieten, sollte eine solche Reise aufgrund der Coronakrise nicht angetreten werden kann.

Die Kunden haben dann die Wahl zwischen einer Rückerstattung des gezahlten Geldes oder eines Gutscheins.

Bereits gestern hatten die Abgeordneten die Grundrente verabschiedet und den Nachtragshaushalt mit einer Rekordverschuldung wegen der Corona-Pandemie beschlossen.

Viele Menschen werden sagen, dass das die neuen Gesetze lange überfällig gewesen waren und Gaffer sowie Menschen, die „Upskirting“ betreiben, endlich strafrechtlich verfolgt werden müssen.

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