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Verfassungsschutz bewertet „Flügel“-Netzwerk der AfD als rechtsextrem – wird offiziell ein Beobachtungsfall

Nicht erst seit der umstrittenen Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen im vergangenen Monat, wir berichteten an dieser Stelle, fällt die dortige AfD-Fraktion auf.

Dort haben entsprechende Politiker der „Alternative für Deutschland“ nämlich einen sogenannten „Flügel“ gegründet, der rechtsnational ausgerichtet und immer wieder mit Aussagen passend zu diesem Milieu für Aufsehen sorgte.

Bislang mussten die beteiligten Politiker aber keine Sanktionen fürchten und blieben in ihren Aktionen auch größtenteils ungestört.

Wie der Spiegel jetzt berichtete, könnte diese Ruhe in naher Zukunft der Vergangenheit angehören.

Offiziell ein Beobachtungsfall

Für den Verfassungsschutz wurde dieses völkisch-nationalistische „Flügel“-Netzwerk ab sofort offiziell zu einem Beobachtungsfall.

Der Geheimdienst sieht seinen Verdacht als erwiesen an, dass die Bestrebungen dieses „Flügels“ als rechtsextreme Bestrebung einzuordnen ist.

Zuvor gab der Verfassungsschutz bekannt, dass man über den aktuellen Stand seiner Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus informieren wolle.

In einer am heutigen Donnerstag in Berlin stattfindenden Pressekonferenz lud das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang ein, ohne weitere Informationen darüber publik zu machen.

In den vergangenen Monaten hatte Haldenwang eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

Funktionäre der AfD hatten am Vortag eine Stellungnahme publiziert, um frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarzustellen“. Dadurch sollten die Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden, da nicht all diese Äußerungen von den Anhängern des „Flügels“ stammten.

Seit 2019 ein „Verdachtsfall“

Bereits Anfang 2019 wurde der Verfassungsschutz auf den „Flügel“ aufmerksam und hatte ihn zunächst einmal als „Verdachtsfall“ deklariert.

Die Behörde teilte damals mit, dass durch die AfD-Strömung propagierte Politikkonzept sei „auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtslosstellung von Ausländern, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet.“

In den folgenden Monaten hat das Amt weitere Belege zum „Flügel“ gesammelt und dabei erhärtete sich offenkundig der Rechtsextremismus-Verdacht.

Als zentrale Akteure des „Flügels“ gelten der Thüringer Landeschef Björn Höcke, Andreas Kalbitz, Landeschef in Brandenburg, und Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

Durch die offizielle Bestätigung des Verfassungsschutzes, den „Flügel“ der AfD als rechtsextrem einzustufen, könnten die Beteiligten durchaus gewarnt sein, in Zukunft auf etwaige Aussagen zu verzichten.

Teile diesen Artikel, wenn der Verfassungsschutz deiner Meinung nach schon viel früher hätte tätig werden müssen.