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Lehrer gibt zu, seinen Sohn (2) sexuell missbraucht zu haben – erhält Haftstrafe, legt Berufung ein und ist frei

Sich an einem Kind sexuell zu vergehen, wird zum Glück von unserer Gesellschaft in keiner Form toleriert und gehört vor dem Gesetz auch entsprechend bestraft.

Das passierte auch im Fall des ehemaligen Gymnasiallehrers Holger P. (37) aus dem Landkreis Schaumburg in Niedersachsen.

Dieser hatte laut des NDR im November 2019 vor dem Amtsgericht Stadthagen gestanden, dass er seinen Sohn, der bei der Tatzeit gerade einmal zwei Jahre alt war, im Jahr 2015 sexuell missbraucht und gleichzeitig noch etwa 30.000 Dateien mit Kinderpornografie gesammelt habe.

Täter erhält zunächst Freiheitsstrafe

Er hatte das Material sogar zum Teil über Chats versendet.

Daraufhin wurde Holger P. in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Das allgemein als milde geltende Urteil begründete das Gericht unter anderem damit, dass der Mann zuvor bereits sechs Monate in Untersuchungshaft saß.

Nach dem Prozess ging man eigentlich davon aus, dass dieser ekelhafte Fall nun zu den Akten gelegt werden könnte. Doch dem war nicht so.

Der Verteidiger des Verklagten ging nämlich in Berufung. Als Grund gab der Anwalt an, dass der Kinderschänder „kein sexuelles Bedürfnis“ mehr verspüre und so begann der Berufungsprozess vor dem Landgericht Bückeburg.

Dort wurde am gestrigen Dienstag festgelegt, dass der ehemalige Lehrer keine Haftstrafe antreten muss und er mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davonkommt.

Außerdem urteilte das Gericht, dass der 37-Jährige sich von Spielplätzen fernhalten und eine Therapie beginnen muss.

„Versucht, sein Leben in die Hand zu nehmen“

Der Vorsitzende Richter Axel Schulte begründete das Urteil wie folgt:

„Er versucht, sein Leben neu in die Hand zu nehmen und aus diesem Scherbenhaufen das Beste zu machen.“

Der Verteidiger von Holger P. hatte zuvor angebracht, dass der Verurteilte einmal in der Woche eine Sexualtherapeutin aufsuche und sich mit Tabletten und Spritzen behandeln lasse.

Außerdem bescheinige seine Therapeutin ihm eine ausgeprägte Neigung, aber keine Pädophilie.

Dadurch bleibt der ehemalige Lehrer, der derzeit bei gekürzten Bezügen vom Schuldienst suspendiert ist und seinen Beamtenstatus verlieren wird, auf freiem Fuß.

Eine unvorstellbare Tat, die trotzdem keine Haftstrafe nach sich zieht.

Man kann nur hoffen, dass das Gericht richtig entschieden hat und der Mann nicht rückfällig wird.

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